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Ist es möglich, dass man bei einem Nettoeinkommen von ca. 2800 Euro nur den Mindestunterhalt zahlen muss? Was wird denn alles abgezogen, d. h. welcher Betrag liegt denn der Berechnung letztendlich zugrunde?
Danke für diese erste Antwort;
Gerade die Zahlen der Düsseldorfer Tabelle und die Leitlinien haben mich ja stutzig gemacht.
Nehmen wir an, von den 2800 (zw. 2800 und 2900) Euro Netto gingen monatlich 300 Euro für Miete ab, ca. 500 Euro für eine private Krankenversicherung und ein kleiner Betrag (ca. 30 Euro) für Altersvorsorgeleistungen. Berücksichtigt man dann noch eine (geringe) Pauschale für arbeitsbedingte Aufwendungen, kommt man nur auf den Mindestunterhalt? Es erscheint mir ein bisschen wenig.
Sind im so errechneten Unterhalt schon Ausgaben für Kita, Krankenversicherung, Lebensversicherung für das Kind, Kleidung usw. berücksichtigt, die bislang nur die Mutter zahlt, oder kann man ggf. für solche Ausgaben zusätzlich Zahlungen verlangen? Die Mutter hat nur ein geringes Einkommen, da sie "hauptberuflich" noch Studentin ist.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.03.09, 11:42 Titel:
Hallo,
wie ist man dann zu dem Ergebnis gekommen, daß bei dem genannten Einkommen nur der Mindestunterhalt geschuldet sei?
Ggfs. wäre es ratsam eine vollumfängliche Auskunft nach § 1605 BGB zu verlangen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Das Jugendamt hat den Betrag errechnet (Beistandschaft, da der Vater schon 1 Jahr lang nichts gezahlt hat). Dort habe ich telefonisch schon nachgefragt, wie sich der Betrag errechnet, aber keine aussagekräftige Auskunft erhalten, lediglich den Verweis auf die Düss. Tabelle.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 20.03.09, 12:45 Titel:
Hallo,
mein Trapperinstinkt sagt mir, daß hier irgendwas nicht stimmt oder es gibt noch einen ganzen Stall voll unterhaltsberechtigter Kinder....
Ist der Vater evtl. selbständig, gibt es evtl. eine Eigentumswohnung etc. und wurde am Ende seitens des JA hier nur das steuerrechtliche Einkommen zur Unterhaltsberechnung herangezogen?
Insbesondere Letzteres wäre mA zu prüfen und würde deshalb empfehlen persönlich beim JA vorzusprechen.
Kenne mich bzgl. der Beistandschaft jetzt nicht aus.
Es sollte doch möglich sein auf Anfrage eine Einsicht in die Akte zu bekommen (berechtigtes Interesse). _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Nein, keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen, keine Eigentumswohnung (wohnt im Eigenheim seines Bruders mit diesem zusammen, dem er 300 Euro Miete zahlt - ob er das auch so angegeben hat, weiß ich natürlich nicht), nicht selbstständig.
Werde wohl tatsächlich nochmal persönlich zum RA gehen, das kommt mir seltsam vor.
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