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Ehevertrag mal andersrum

 
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DonCamilllo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:39    Titel: Ehevertrag mal andersrum Antworten mit Zitat

Hallo

ich hätte mal ne Frage.
Geht es eigentlich auch das man einen Ehevertrag mit mehr Pflichten macht?
Also zb. mit Klauseln das wenn einer der beiden fremd geht oder die Ehe scheiden lässt der andere ordentliche Schadensersatzzahlungen bekommt?
Beispielsweise das der der die Scheidung will dem anderen wegen nicht Erfüllung des Ehevertrags künftig xy% seines Einkommens an den anderen zahlen muß?

Danke
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Notaranwärter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist das möglich, nicht in allen Ihren Vorstellungen. Eine Widereinführung des Schuldprinzips in der Form, dass der Fremdgeher eine Vertragsstrafe entrichtet, dürfte wohl nahe an der Sittenwidrigkeit sein. Aber die Regelung, dass einer einen gewissen Anteil seines Einkommens zahlt, sollte möglich sein.
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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DonCamilllo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
Also mit der Sittenwiedrigkeit habe ich so meine Probleme.
Die kommt oft zum tragen wo ich keinen Anlaß sehe und an anderen Stellen kommt sie oft nicht zum tragen wo ich sie für sinnvoll halten würde.
Was ist denn der Unterschied zu einem normalen Vertrag?
Auch geschäftlich geht ja immer vieles um Gefühle.
Wenn ich mir morgen aus einem Gefühl einen Sportwagen kaufen und mir in nem Jahr einfällt das es vielleicht doch wichtigeres/anderes gibt kann ich ja auch nicht einfach dem Verkäufer sagen das ich mir das anders überlegt habe und mein Geld zurück will:).

Was könntest du dir (grob umrissen) denn Vorstellen was da maximal möglich wäre?
So die Eckpunkte.
Kann ja für einen Partner geschäftlich und finaz. ein rießen Schlag sein wenn der sich wie Vertraglich versprochen auf eine lebenslange Partnerschaft einstellt, seine Arbeit und Finanzen darauf ausrichtet und der Partner dann nach 12 Monaten feststellt das die
Ewigkeit 12 Monate dauert Smilie

Also welche Bedingungen (fremdgehen, Auszug, Scheidung, Betrug, schwere Lügen) und welche "Strafen" maximal vorstellbar wären.

Der Vertrag läuft natürlich in beide Richtungen;)
Wird niemand übervorteilt.

PS
Schöne Signatur - die merk ich mir:)
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