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Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz ist doch die Vorlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes - d.h. man schreibt die Gläubiger an und teil denen die Vermögensverhältnisse (Vermögen und Schuldenn) mit - welche Anforderungen sind an so eine außerger. Schuldenbereinigung zu stellen?
- muss man dem Gl. auch Belege für alles vorlegen oder reicht das, wenn man das dann beim Gericht macht?
Vorraussetzung ist das man einen gemacht hat und dieser außergerichtlich gescheitert ist.
Zunächst dient der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan dazu den Gläubiger seine pers. und wirtschaftlich Situation darzustellen. Mit dem eigentliche Ziel sich zu aller Zufriedenheit zu einigen.
Den Gläubigern wird neben der Darstellung seines Vermögens und Schulden auch eine Möglichkeit angeboten wie man es sich vorstellt in der allgemeinen Laufzeit von 72 Monaten seine Schulden zu tilgen.
In der Regel wird der "flexible Nullplan" vorgeschlagen. Also falls man in der Laufzeit zu Vermögen (Einkommen über der Pfandungsfreigrenze) kommt dieses dann an alle Gläubiger im Verhältnis der Schulden verteilt.
Das der Nullplan von der Kopf- und Summenmehrheit angenommen wird ist recht unwahrscheinlich.
Auch werden entweder Einmalzahlungen- oder Ratenzahlung-Vereinbarungen angeboten.
Wenn man berücksichtigt das man durch die Einigung, sich ein langjähriges Verfahren, Schufa und ähnliches ersparen kann sollte man schon etwas anzubieten haben.
Das Scheitern des außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan muss eine geeignete Person oder Stelle auf dem Insolvenzantrag (Anlage 2) bescheinigen.
zb. Rechtsanwalt (Wichtig Beratungshilfe gibt es nicht mehr dafür)
Notar, Steuerberater, Schuldenberaterstellen.
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.03.09, 12:57 Titel:
... Schuldnerberatungstellen!
Die Schulden brauchen keine Beratung
Unabhängig davon, entscheidend ist, dass der Außergerichtliche Vergleich von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt wird. Sonst gilt er nicht. _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
zb. Rechtsanwalt (Wichtig Beratungshilfe gibt es nicht mehr dafür)
Notar, Steuerberater, Schuldenberaterstellen.
so ganz stimmt das nicht - es gibt immer noch Gerichte die dafür Beratungshilfe gewähren und einen Beratungsschein ausstellen.
Am besten einfach beim zuständigen Gericht nachfragen.
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