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US Marke in Deutschland eintragen lassen?

 
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crout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:10    Titel: US Marke in Deutschland eintragen lassen? Antworten mit Zitat

Moin.
Ist es möglich eine in der USA registrierte Marke in Deutschland für die gleiche Warenklasse eintragen zu lassen? Die Marke existiert seit mehreren Jahren, ist aber ausschließlich für die USA geschützt.

Danke für eure Anregungen
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Prinzipiell schon. Es kommt aber darauf an, wer das machen will und zu welchem Zweck.

a) Anmeldung durch den US-Markeninhaber oder einen von ihm Berechtigten

Dann gibt es wohl keine Probleme.

b) Anmeldung durch einen Dritten

b1) Bei einer notorisch bekannten Marke nach § 10 MarkenG: Geht nicht

b2) Wenn man die Marke nur in der Erwartung einträgt, dass der US-Markeninhaber in D tätig werden will und man den dann unter Druck setzen will (bösgläubige Markenanmeldung, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG): geht auch nicht.

b3) Wenn die beiden oben genannten Situationen nicht vorliegen, dürfte es keine Probleme geben.
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crout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi rettich,

danke für deine Antwort. HIer noch etwas präziser:

a) nein
b) ja
b1) was genau heißt notorisch bekannt? In Deutschland kennt niemand diese Marke
b2) das ist eigentlich nicht mein Ziel, mir gefällt der Name einfach
b3) also kann ichs versuchen?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

Versuchen kann man immer viel.

Aber selbst wenn man im Recht ist, dürfte man wohl erst mal viel Geld in einen Rechtsstreit stecken, wenn die US-Firma in DE auf den Markt geht und den Markeninhaber verklagt - und sei es nur, um Druck aufzubauen.

Da muß man sich dann fragen, ob man Zeit, Geld und Nerven in einen Prozeß mit einem mutmaßlichen mittleren fünfstelligen Streitwert (oder mehr, je nach Firma) stecken will, der möglicherweise durch 3 Instanzen gefochten wird, nur weil einem "ein Name gefällt".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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crout
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke M.A.S. auch für deine Antwort. Sollte das dann evtl. doch noch einmal überdenken.

Weinen
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