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Verfasst am: 20.03.09, 10:42 Titel: Miete für Antenne
Hallo,
folgender Fall:
Person B wohnt seit 11 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2-Parteien-Haus. Die beiden Mieter teilen Sie eine Parabol-Antenne, für die der Vermieter 89,00 € pro Jahr berechnet. Ist das Rechtens bzw. üblich?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 20.03.09, 10:49 Titel:
Ja. der Vermieter kann die Kosten der Antennenanlage als Nebenkosten umlegen und das ist auch üblich seit es Radio gibt. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Üblich weiß ich nicht, aber wenn der Vermieter eine Wohnung, eine Garage oder eine Antenne vermieten will, dann kann er das tun. Niemand muss eine Wohnung, eine Garage oder eine Antenne mieten. Der Mieter kann den Mietvertrag über die Antenne natürlich kündigen wenn er mag.
Ja. der Vermieter kann die Kosten der Antennenanlage als Nebenkosten umlegen und das ist auch üblich seit es Radio gibt.
Ähm - zum Verständnis an den TE: Wird die Antennenanlage tatsächlich gemietet (wie der Titel vermuten lässt) oder sind das Wartungskosten der Nebenkosten? Im letzteren Fall lässt sich das natürlich so wenig kündigen wie die Heizung der Wohnung...
ist die Vermietung der Antennenanlage wirklich über die Nebenkostenabrechnung abrechnbar?
Folgender fiktiver Fall:
Beim Einzug eines Mieters ist mündlich eine Kostenpauschale von 5 Euro/Monat vereinbart worden. Diese sollte über die Nebenkostenabrechnung beglichen werden
Die Nebenkostenabrechnung ist nun dem Mieterverein vorgelegt worden.
Diese bezweifelt nun, dass wirklich Wartungskosten von 5 Euro/Monat angefallen seien.
Verfasst am: 24.03.09, 05:36 Titel: Re: Miete für Antenne
AvantGarden hat folgendes geschrieben::
Person B wohnt seit 11 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2-Parteien-Haus. Die beiden Mieter teilen Sie eine Parabol-Antenne, für die der Vermieter 89,00 € pro Jahr berechnet. Ist das Rechtens bzw. üblich?
Das ist sowohl rechtens als auch üblich. Hier wird es wohl keinen Wartungsvertrag geben, dessen angemessene Kosten über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig wärden.
Meistens aber haben Parabolantennen einen Verstärker, wenn mehrere Geräte angeschlossen werden sollen. Dieser Betriebsstrom kann umgelegt werden, der Verbrauch des Verstärkers kann über seine Leistungsdaten ermittelt werden.
Wenn dieser Verstärker z.B. 100W Leistung hat, dann entstehen bei einem Strompreis von 20 Cent/Kwh monatliche Kosten von 14,40€, also 7,20€ pro Partei, also 86,40€ pro Jahr und Partei.
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