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Miete für Antenne

 
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AvantGarden
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:42    Titel: Miete für Antenne Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
Person B wohnt seit 11 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2-Parteien-Haus. Die beiden Mieter teilen Sie eine Parabol-Antenne, für die der Vermieter 89,00 € pro Jahr berechnet. Ist das Rechtens bzw. üblich?

Vielen Dank
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. der Vermieter kann die Kosten der Antennenanlage als Nebenkosten umlegen und das ist auch üblich seit es Radio gibt.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:51    Titel: Antworten mit Zitat

Üblich weiß ich nicht, aber wenn der Vermieter eine Wohnung, eine Garage oder eine Antenne vermieten will, dann kann er das tun. Niemand muss eine Wohnung, eine Garage oder eine Antenne mieten. Der Mieter kann den Mietvertrag über die Antenne natürlich kündigen wenn er mag.
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Ja. der Vermieter kann die Kosten der Antennenanlage als Nebenkosten umlegen und das ist auch üblich seit es Radio gibt.


Ähm - zum Verständnis an den TE: Wird die Antennenanlage tatsächlich gemietet (wie der Titel vermuten lässt) oder sind das Wartungskosten der Nebenkosten? Im letzteren Fall lässt sich das natürlich so wenig kündigen wie die Heizung der Wohnung...
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unilan
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 23:56    Titel: Vermietung Antennenanlage Antworten mit Zitat

Hallo,

ist die Vermietung der Antennenanlage wirklich über die Nebenkostenabrechnung abrechnbar?

Folgender fiktiver Fall:
Beim Einzug eines Mieters ist mündlich eine Kostenpauschale von 5 Euro/Monat vereinbart worden. Diese sollte über die Nebenkostenabrechnung beglichen werden

Die Nebenkostenabrechnung ist nun dem Mieterverein vorgelegt worden.

Diese bezweifelt nun, dass wirklich Wartungskosten von 5 Euro/Monat angefallen seien.

Wie ist die Rechtslage?

Liebe Grüße

Unilan
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 05:36    Titel: Re: Miete für Antenne Antworten mit Zitat

AvantGarden hat folgendes geschrieben::
Person B wohnt seit 11 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2-Parteien-Haus. Die beiden Mieter teilen Sie eine Parabol-Antenne, für die der Vermieter 89,00 € pro Jahr berechnet. Ist das Rechtens bzw. üblich?

Das ist sowohl rechtens als auch üblich. Hier wird es wohl keinen Wartungsvertrag geben, dessen angemessene Kosten über die Betriebskostenabrechnung umlagefähig wärden.

Meistens aber haben Parabolantennen einen Verstärker, wenn mehrere Geräte angeschlossen werden sollen. Dieser Betriebsstrom kann umgelegt werden, der Verbrauch des Verstärkers kann über seine Leistungsdaten ermittelt werden.

Wenn dieser Verstärker z.B. 100W Leistung hat, dann entstehen bei einem Strompreis von 20 Cent/Kwh monatliche Kosten von 14,40€, also 7,20€ pro Partei, also 86,40€ pro Jahr und Partei.

 
_________________
Shit happens
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