Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Die Überschrift sagt es ja schon: Hat ein Arbeitnehmer, der normalerweise 4 Wochen Kündigungsfrist hat, die Möglichkeit, früher durch Kündigung aus seinem Vertrag zu kommen, wel er beispielsweise nächste Woche einen anderen Nicht-Kurzarbeits-Job bekommen könnte?
1. Wird ein AG der in Kruzarbeit ist sicher gerne Leute loswerden, man könnte also einen Aufhebungsvertrag machen
2. Wenn man der Kurzareit noch nicht zugstimmt hat und der AG einen wg. fehlender Vereinbarung im AV und TV auch nicht zu KA zwingen kann, hat man ein gewisses Druckmittel.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.