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Überweisung ohne Referenznummer - Mahnung?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 14:59    Titel: Überweisung ohne Referenznummer - Mahnung? Antworten mit Zitat

Hey!

folgenden Fall gibt es in D mit wechselnden Beteiligten sicher jeden Tag.

Herr Schnell ist Neukunde bei einem Unternehmen X.
Er überweist einen Betrag Y auf eines der Firmenkonten direkt nach Vertragsschluss, OBWOHL er davon Kenntnis hatte, dass Y in den AGB und noch mal extra in einem Schreiben darum bat zu warten, bis man mit KundenNr./ReferenznNr/VertragsNr. etc zur Zahlung auffordern werde.

Herr Schnell hat noch 2€ "Trinkgeld" dazu überwiesen, sodass der Betrag nochmals unkenntlicher auf dem Firmenkonto auflief.

Nun mahnt Y ihn zweimal an mit der Begründung: wir finden deine Überweisug nicht, bzw. können nix zuordnen.

Frage nun: hat Herr Schnell interne Bearbeitungskosten / Mahnkosten der Y zu zahlen?
Hat Herr Schnell fristgemäß geleistet? (die gesetzte Frist war vor der ersten Mahnung abgelaufen...)
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 00:29    Titel: Re: Überweisung ohne Referenznummer - Mahnung? Antworten mit Zitat

ratlos44 hat folgendes geschrieben::
Frage nun:
1) hat Herr Schnell interne Bearbeitungskosten / Mahnkosten der Y zu zahlen?
2) Hat Herr Schnell fristgemäß geleistet? (die gesetzte Frist war vor der ersten Mahnung abgelaufen...)
1) Nein, da interne Bearbeitungskosten und pauschale Mahnkosten nicht erstattungsfähig sind.
2) Theoretisch ja, aber er hat m.W. nicht so gezahlt wie er musste, also seine Pflicht nach § 242 BGB verletzt. Deshalb ist er u.U. schadenersatzpflichtig. Siehe auch http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=159817
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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