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Wie sieht die rechtliche Lage in folgender Situation aus:
2 Personen gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000€ im Gesellschafter Vertrag wird bei Gründung folgende Regelung getroffen:
Gesellschafter A verfügt über Anteile von 51%
Gesellschafter B verfügt über Anteile von 49%
Beide Gesellschafter sind voll vertretungsberechtigt und beide werden als Geschäftsführer berufen.
Welche Nachteile entstehen für Gesellschafter B?
Kann er gründsätzlich bei Entscheidungen überstimmt werden?
Wie sieht es bei Gesellschafter A mit der persönlichen Haftung bei einer Insolvenz aus? Volle Haftung oder mit 51% der Insolvenzsumme?
Kann Gesellschafter B als Geschäftsführer durch Gesellschafter B abgewählt werden?
Macht eine 51% Regelung Sinn wenn beide Gesellschafter die gleiche Arbeitsleistung und das gleiche Know-How in die Firma einbringen z.B. weil Gesellschafter A private Immobilien besitzt und Gesellschafter B nicht?
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