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Eigentümerwechsel - Abrechnung

 
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Starwars2001
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 577

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:34    Titel: Eigentümerwechsel - Abrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

F ist Hausverwalter der Wohnanlage W.
F kündigt zum 31.12.2008 den Verwaltervertrag.
Neuer Verwalter ab 01.01.2009 ist V.

In 10.2008 fand ein Eigentümerwechsel statt.
Dies hat F dem Ablesedienst und demjenigen, der die Abrechnung macht, nicht gesagt.

In 03.2009 bekommt der neue Verwalter V die Abrechnung.
Auf der Abrechnung ist keine Kostensplittung für o.g. Wohnung durchgeführt worden.

Frage:
1. Wer ist verwantwortlich für die korrekte Abrechnung?
2. Wer trägt die Kosten für eine nachträgliche Korrektur?
3. Findet man im WEG Quellen für 1 + 2?
Beste Dank!
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:45    Titel: Re: Eigentümerwechsel - Abrechnung Antworten mit Zitat

Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
1. Wer ist verwantwortlich für die korrekte Abrechnung?

V, § 28 III WEG.

Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
2. Wer trägt die Kosten für eine nachträgliche Korrektur?

die WEG, 16 II WEG.

Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
3. Findet man im WEG Quellen für 1 + 2?

s.o. Smilie
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 08:50    Titel: Re: Eigentümerwechsel - Abrechnung Antworten mit Zitat

Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
Auf der Abrechnung ist keine Kostensplittung für o.g. Wohnung durchgeführt worden.


Hier drängt sich die Frage auf, warum eine Aufteilung überhaupt erfolgen sollte. Ein Eigentümerwechsel ist keine Anspruchsgrundlage dafür.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

korrekt, jedenfalls was die WEG-abrechnung betrifft.

aber wahrscheinlich ist V - wie meist üblich - nicht nur WEG-, sondern auch SEV-verwalter und braucht die getrennte abrechnung dafür.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

juggernaut hat folgendes geschrieben::
korrekt, jedenfalls was die WEG-abrechnung betrifft.

aber wahrscheinlich ist V - wie meist üblich - nicht nur WEG-, sondern auch SEV-verwalter und braucht die getrennte abrechnung dafür.


Wenn wir hier am spekulieren sind, kann V problemlos aus der einheitlichen Eigentümerabrechnung die Mieterabrechnungen erstellen. Heizkosten werden nach Gradtagzahlen aufgeteilt, die übrigen Kostenzeitanteilig.

V ist übrigens keineswegs für eine korrekte Abrechnung der WEG verantwortlich. Der Verwalter legt die Abrechnung der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vor. Haben die Eigentümer die Abrechnung mit Mehrheit beschlossen, ist die Abrechnung per Beschluss auch dann korrekt, wenn objektiv betrachtet Fehler vorliegen.
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