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Eine in Deutschland geborene, hier seit 16 Jahren lebendem Jugoslawische Staatsbürgerin möchte eingebürgert werden.
Wie bekommt sie die jugoslawische Staatsbürgerschaft los, damit sie die deutsche beantragen kann?
Nehmen wir an, sie hat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis (Wenn es sowas überhaupt gibt, Ausländerrecht ist gar nicht mein Gebiet), zumindest aber eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis bis zum Schulabschluss.
Die Forensuche habe ich benutzt und bin leider nicht fündig geworden, google aber noch fleisig...
Nicht das sie irgendwann in nem Flughafenerminal wohnen muss...
Nehmen wir an, der Vater wurde abgeschoben und sie wurde von der Mutter im Stich gelassen und das zuständige Jugendamt kann oder will sich nicht um das Thema kümmern. Sie solle eine Neu-Jugoslawische (Kroatische,...) Staatsbürgerschaft besorgen, um diese dann wieder abzulegen um dann die deutsche beantragen zu können.
Wie bekommt sie die jugoslawische Staatsbürgerschaft los, damit sie die deutsche beantragen kann?
Die Antwort darauf haben Sie bereits selbst gefunden(?):
Zitat:
Sie solle eine Neu-Jugoslawische (Kroatische,...) Staatsbürgerschaft besorgen, um diese dann wieder abzulegen um dann die deutsche beantragen zu können.
Zitat:
sie hat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis (Wenn es sowas überhaupt gibt, Ausländerrecht ist gar nicht mein Gebiet), zumindest aber eine begrenzte Aufenthaltserlaubnis bis zum Schulabschluss.
Der Aufenthaltstitel ist ebenfalls ausschlaggebend für die Beantwortung der Frage, welche Voraussetzungen in diesem fiktiven Fall erfüllt sein müßten, um eingebürgert werden zu können.
Angesichts der Schilderungen des Lebenslaufs der fiktiven jungen Dame, wäre hier evtl. § 23 AufenthG denkbar. Ein Aufenthaltstitel nach diesem Paragraphen würde jedoch einer Einbürgerung entgegenstehen.
Zitat:
Nehmen wir an, der Vater wurde abgeschoben und sie wurde von der Mutter im Stich gelassen und das zuständige Jugendamt kann oder will sich nicht um das Thema kümmern.
Das wäre wahrlich ein sehr extremer fiktiver Fall.
Und welchen Aufenthaltsstatus hätte dann eigentlich die Mutter, wenn sie nicht zusammen mit dem Vater abgeschoben worden wäre?
Folgender fiktiver Fall:
Eine in Deutschland geborene, hier seit 16 Jahren lebendem Jugoslawische Staatsbürgerin möchte eingebürgert werden. ...
Das kann fast nicht sein, weil es diese Staatsangehörigkeit nicht mehr gibt. Sie müsste die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates haben. Welchen Pass besitzt die junge Dame denn zur Zeit?
Bei Einbürgerungen erhalten die Antragsteller meist eine "Einbürgerungszusicherung", mit der sie bei der zuständigen Botschaft/Generalkonsulat (in Deutschland) die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit beantragen können.
Sobald dann die Entlassung aus dem Heimatland vorliegt, wird die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt. _________________ Blaise
Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
das könnte möglicherweise in einer Köpenickade enden.
Wann genau ist sie denn geboren , aus welchen heutigen Staaten stammen die Eltern (Geburtsort, nicht staatsangehörigkeit)?
Welch Hausnummer trägt ihre AE, welche Dokumente besitzt sie?
1993 hatten wir soweit ich erinnere bereits keinen jugoslawiachen Gesamtstaat mehr, der Krieg in Bosnien lief und wenn die Eltern aus diesem Sammelsuriumsstaat stammen, wird sie ein echtes Problem haben, überhaupt einen Nachweis irgend einer Staatsangehörigkeit zu bekommen.
Zitat:
Sie müsste die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates haben.
Denk mal an fogende Konstellation:
Vater bosnischer Kroate heute nicht mehr auffindbar, Mutter ethnische Serbin aus der Republika srbska im heutigen Bosnien geboren (diese Karadcic - Enklave).
Beide haben (wie so oft zu den Bürgerkriegszeiten zu beobachten) sich nicht einigen können welche Staatsangehörigeit das Töchterlein erben sollte und haben der allgemeinen Lethargie ihrer Landsleute folgend nüscht gemacht, evtl auch weil sie bei keiner der "Botschaften" reinkamen?
Die Deutschen haben dann dem Kind eine Duldung oder später bestenfalls eine Befugnis verpasst, heute dürfte evtl eine AE aus humanitären Gründen vorliegen. Über den erforderlichen Pass hat man sich aufgrund des geringen Alters und der nicht anstehenden Klassenfahrten früher auch noch keine Gedanken gemacht.
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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