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Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung in Printmedien

 
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sanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 20:51    Titel: Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung in Printmedien Antworten mit Zitat

Hallo liebe Fories.

Habe eine Bitte an euch.
Es geht um folgenden Fall.

Eine Person hat schon deslängeren eine eigenen Webseite. Vor einigen Jahren erkrankt sie an eine eher seltene Erkrankung, dazu schreibt sie auf ihrer Seite auf, wie und was alles so passiert, sie gründet auch ein Selbsthilfeforum dazu und bringt dann auch ihren bericht als Buch heraus.

Plötzlich erkrankt eine berühmte Person genau an dieser Erkrankung, jedenfalls berichten die medien davon.

Die Person sieht zufällig in einem "Klatschblatt", das über sie in Zusammenhang mit der berühmten Person geschrieben wird und zwar auf Seite 3
Dazu ein Bild mit vollem Namen und zwei Fotos von ihrer Internetseite. Auf dem einen Foto ist sie genau zu erkennen.

Sie geht gleich zum Anwalt, da dieses Klatschblatt alles ohne ihre Zustimmung gemacht hat. Ihr Anwalt mahnt wegen Urheber - und Persönlichkeitsverletzung das Klatschblatt an


DEr gegenerische Anwalt argumentiet jetzt so, das die person jetzt auch von öffentliches Interesse ist, da die berühmte Person auch daran erkrankt ist. und es läge keine Urh- verletzung vor, da alles im Netz und Buch zu lesen sei.
Es wird allerdings Geld geboten, damit die Sache nicht weiter verfolgt wird

Was sagt ihr dazu??????
und wieviel Geld könnte man verlangen?

"Klatschblatt" hat eine Auflage von 480 000 Heften
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 02:41    Titel: Re: Urheber- und Persönlichkeitsrechtsverletzung in Printmed Antworten mit Zitat

sanna hat folgendes geschrieben::
das die person jetzt auch von öffentliches Interesse ist, da die berühmte Person auch daran erkrankt ist


Das ist natürlich Unfug; nur weil Tom Cruise an Katzolepsia banana erkrankt, werde ich nicht zu einer "Person öffentlichen Interesses", wenn ich dieselbe Krankheit habe, egal wie selten die ist.

sanna hat folgendes geschrieben::
und es läge keine Urh- verletzung vor, da alles im Netz und Buch zu lesen sei.


UrhG ist auch nicht berührt (außer das Foto wäre "geklaut"), wohl aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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sanna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die Info Sehr glücklich
Übrigens bei der Erkrankung der berühmten person ist die Erkrankungart spekulativ, da es von der berühmten Person keine Erklärung dazu gibt und diese berühmte Person sogar eine weitere Recherche über ihre Erkrankung in den Medien über einen Anwalt zu unterlassen droht

und das Foto ist von der Internetseite geklaut.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

sanna hat folgendes geschrieben::
und das Foto ist von der Internetseite geklaut.

Dann hätte der Rechteinhaber, i. d. R. der Fotograf als Urheber, Anspruch auf ein lizenzanaloges Honorar plus etwaiger Zuschläge wegen nicht genehmigter Nutzung und unterlassenem Bildquellennachweis.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schon schlimm, wenn sowas passiert, weil einfach oberfrech und respektlos... aber auch wenn man am liebsten sofort zum Kadi rennen würde....gilt dennoch "zunächst" der Grundsatz: Zwei üble Dinge, machen noch lange keine gute Sache.
Da die Geschichte bereits veröffentlicht wurde (man kann es nicht ungeschehen machen) und der Presse-Verlag zur Schadensbegrenzung (beidseitig) sogar im Nachgang ein Honorar anbietet, wäre es doch sicherlich sinnvoll, ein solches Honorar (von 1000 bis ? Euro) dankend anzunehmen mit der Bedingung, den Beitrag intern zu löschen und Dritten (1) nicht mehr zugänglich zu machen und ggf.den weitergeleiteten
Beitrag wieder zurück zu fordern ! Ansonsten sieht man sich tatsächlich vor Gericht wieder.
(1) Nicht wenige Verlage (speziell Klatschblätter) verkaufen Stories an andere Verlage. Da wird gegen Honorar kräftig hin- und hergetauscht. So haben alle was zu schreiben und weniger Kosten. Ist nicht seriös, aber gängige Praxis.Manche Berichte wiederholen sich sogar alle paar Jahre lol'
LG Phönix


Zuletzt bearbeitet von Phönix3 am 28.03.09, 09:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Ist nicht seriös, aber gängie Praxis. [/size]

I. d. R. ist es so, dass der Autor/Fotograf an mehrere Verlage/Redaktionen verkauft, nicht die Verlage untereinander. Von gängiger Praxis kann hier nicht unbedingt die Rede sein.
Ein Weiterverkauf durch Verlage an andere Verlage lässt sich seitens des Autors leicht ausschließen und wird auch meist gemacht. Wenn dann trotzdem seitens des Verlages weiterverkauft wird, kann es für diesen recht teuer werden. Cool
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja Nordlicht, so wie Du das beschreibst, läuft das auch...aber nicht nur. Ich weiß das aus sicherer Quelle. Beispiel: Fotograf A macht vom Promi B eine "Homestory" mit ein paar netten Fotos. Fotograf A hat natürlich alles mit dem Promi B so geregelt, dass A die Story von B an Verlag C oder Person D oder Firma E oder Filmregisseur F weitergeben darf und B keinerlei Rechte mehr an Fotos und Story hat. (Dafür gibt A natürlich dem B eine Abfindungszahlung). Anmerkung: Es gibt manchmal ziemlich heruntergewirtschaftete Promies, die für einen Apfel und Ei allzu schnell alle REchte übertragen und auch gerne mal übertreiben in ihren Erzählungen, nur um mal wieder in der Presse oder im TV zu sein und Geld zu bekommen. Fotograf A (nunmehr mit allen Rechten zur Verbreitung) geht also zum Verlag V und übergibt diesem nun ALLE Rechte.! (für bestes Geld versteht sich)..........und so geht das immer weiter........ natürlich gibts da auch Handelsspannen und "Vereinbarungen", dass man sich gegenseitig ein bisschen "hilft", um die Zeitung vollzubekommen, denn dieses Ziel haben sie alle. Daß meinte ich mit Artikeltausch (Weitergabe der Rechte) Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ist jetzt sehr vereinfacht dargestellt, aber so läuft das angelbich nun mal. Deshalb sind die ganzen Klatschblätter auch keine Konkurrenz zueinander. nach aussen hin schon, weil es Quote bringt (mal ist der schneller, mal jener, man wechselt sich auch hier ab, um sich den Markt gerecht zu teilen, intern ist man sich meist nicht feind und einig im Wesentlichen ) Smilie Kommt einem doch ein wenig bekannt vor, oder ? äh..räusper.. jegliche Übereinstimmung mit lebenden Politikern.....äh....lebenden Parteien....äh...Personen wäre hier rein zufällig. Mr. Green
Konkurrenz (wenn auch oft nur scheinbar) belebt halt das Geschäft und das wird sich nie ändern, egal in welchem Bereich. Auch dafür hätte ich genug Beispiele. Aber es ist nur meine Meinung und ich habe es einfach mal von einem Medienmensch selbst gehört und ich glaube das, weil es für mich plausibel und stimmig ist und derjenige kein kleiner Pimpelhuber im Geschäft war. LG Phönix
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 28.03.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
..geht also zum Verlag V und übergibt diesem nun ALLE Rechte.!

Wenn man dem Verlag ein ausschließliches Nutzungsrecht einräumt, dann kann dieser natürlich auch weiterverkaufen. Da haben Sie völlig Recht.

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
..... natürlich gibts da auch Handelsspannen und "Vereinbarungen",

Ganz selten (leider). Meist haben die Verlage feste Honorarsätze die gezahlt werden. Verhandeln geht eigentlich nur bei einer Geschichte/Bild, dass der Verlag, besser die Redaktion, unbedingt exklusiv haben will. Und dann muss es schon was Besonderes sein.
(Ich warte immer noch auf ein Exklusivfoto von der Hochzeit des Papstes - dann hätte ich erstmal ausgesorgt Mr. Green )

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Deshalb sind die ganzen Klatschblätter auch keine Konkurrenz zueinander.

Wenn man bedenkt, dass sämtliche Zeitschriften der Objektgruppe Frauen und der Objektgruppe Unterhaltung (so heißen die "Klatschblätter" offiziell) aus ganz wenigen Verlagen kommen und die drei/vier großen Verlage den größten Anteil davon stellen, kann da auch nicht allzu viel Konkurrenz entstehen, jedenfalls nicht von Verlagsseite. Unter den Redaktionen der einzelnen Blätter mag es schon etwas mehr Konkurrenz geben.
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 30.03.09, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
(Ich warte immer noch auf ein Exklusivfoto von der Hochzeit des Papstes - dann hätte ich erstmal ausgesorgt Mr. Green )

Lachen wäre absolut die TopStory...
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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