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Verfasst am: 20.03.09, 21:10 Titel: Krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer
Hallo,
vorab schon einmal vielen Dank für etwaige Antworten.
Um es kurz zu halten gebe ich ein paar Stichpunkte
1)bin unbefristet beschäftigt
2)hatte Arbeitsunfall vor 18 Monaten, mehrer Operationen.
3)seit Anfang 2009 wieder arbeitsfähig
4)schaffe die Belastung nicht mehr
5)versuche den Gang in die Selbständigkeit
6)will selber kündigen und dann vom JobCenter Existenzgründungszuschuss
beantragen.
7)Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende
Frage:
Worauf muß ich achten? Bekomme ich auch eine Sperrfrist?
Verfasst am: 21.03.09, 09:26 Titel: Re: Krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer
unitym1011 hat folgendes geschrieben::
3)seit Anfang 2009 wieder arbeitsfähig
4)schaffe die Belastung nicht mehr
Die beiden Punkte widersprechen sich.
Wenn aufgrund eines Arbeitsunfalles ein Berufswechsel erforderlich ist, wäre nicht das "Jobcenter", sondern der Unfallversicherungsträger die zuerst zuständige Stelle.
SGBIII §144 Abs. 1
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
1.
der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
.
.
.
Der Arbeitnehmer hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen. Beschäftigungen im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 sind auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 27 Abs. 3 Nr. 5).
würde für mich als laien bedeuten das bei einer kündigung kein gründerzuschuß geleistet wird, aber es wird bestimmt ein paar möglichkeiten das doch geleistet werden muss (z.b. berufsunfähigkeit etc)
ps.: aber ich spiel mal den miesepeter ;o)
gerade zur zeit würde ich mir es 3 mal überlegen ob ich mich selbstständig mache od. nicht - der aufschwung der abwrackprämie (u. dergleichen) wird nur von kurzer dauer sein u. was ist danach?!
je nach "geschäftsmodel" ist auch die "form" sehr wichtig - minigmbh, gmbh, gbr etc pp. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
jemand schafft die Belastung in einem Arbeitsverhältniss nicht mehr, und will sich aufgrund dessen selbstständig machen?
Das muß aber schon eine seeeeeeeehr gute Geschäftsidee sein, ansonsten wird das wohl nix werden
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
jemand schafft die Belastung in einem Arbeitsverhältniss nicht mehr, und will sich aufgrund dessen selbstständig machen?
Das muß aber schon eine seeeeeeeehr gute Geschäftsidee sein, ansonsten wird das wohl nix werden
Die Geschäftsidee und ihre Umsetzung müssen immer gut sein. Trotzdem gibt es Leute, die als "Teilzeit-Existenzgründer" tätig sind. Bei entsprechender Belastungsfähigkeit neben dem normalen Vollzeitjob. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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