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Krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer

 
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unitym1011
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:10    Titel: Krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

Hallo,

vorab schon einmal vielen Dank für etwaige Antworten.
Um es kurz zu halten gebe ich ein paar Stichpunkte
1)bin unbefristet beschäftigt
2)hatte Arbeitsunfall vor 18 Monaten, mehrer Operationen.
3)seit Anfang 2009 wieder arbeitsfähig
4)schaffe die Belastung nicht mehr
5)versuche den Gang in die Selbständigkeit
6)will selber kündigen und dann vom JobCenter Existenzgründungszuschuss
beantragen.
7)Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende

Frage:
Worauf muß ich achten? Bekomme ich auch eine Sperrfrist?

Vielen Dank
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 09:26    Titel: Re: Krankheitsbedingte Kündigung durch Arbeitnehmer Antworten mit Zitat

unitym1011 hat folgendes geschrieben::

3)seit Anfang 2009 wieder arbeitsfähig
4)schaffe die Belastung nicht mehr


Die beiden Punkte widersprechen sich.

Wenn aufgrund eines Arbeitsunfalles ein Berufswechsel erforderlich ist, wäre nicht das "Jobcenter", sondern der Unfallversicherungsträger die zuerst zuständige Stelle.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
SGBIII §57 Abs. 3
Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html

Zitat:
SGBIII §144 Abs. 1
(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn

1.
der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
.
.
.
Der Arbeitnehmer hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen. Beschäftigungen im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 sind auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (§ 27 Abs. 3 Nr. 5).

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html

würde für mich als laien bedeuten das bei einer kündigung kein gründerzuschuß geleistet wird, aber es wird bestimmt ein paar möglichkeiten das doch geleistet werden muss (z.b. berufsunfähigkeit etc)


ps.: aber ich spiel mal den miesepeter ;o)

gerade zur zeit würde ich mir es 3 mal überlegen ob ich mich selbstständig mache od. nicht - der aufschwung der abwrackprämie (u. dergleichen) wird nur von kurzer dauer sein u. was ist danach?!
je nach "geschäftsmodel" ist auch die "form" sehr wichtig - minigmbh, gmbh, gbr etc pp.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

jemand schafft die Belastung in einem Arbeitsverhältniss nicht mehr, und will sich aufgrund dessen selbstständig machen?

Das muß aber schon eine seeeeeeeehr gute Geschäftsidee sein, ansonsten wird das wohl nix werden



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
jemand schafft die Belastung in einem Arbeitsverhältniss nicht mehr, und will sich aufgrund dessen selbstständig machen?

Das muß aber schon eine seeeeeeeehr gute Geschäftsidee sein, ansonsten wird das wohl nix werden
Die Geschäftsidee und ihre Umsetzung müssen immer gut sein. Trotzdem gibt es Leute, die als "Teilzeit-Existenzgründer" tätig sind. Bei entsprechender Belastungsfähigkeit neben dem normalen Vollzeitjob.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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