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Einschränkung der alleinigen Nutzung von Allgemeineigentum

 
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flipflop
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 21:33    Titel: Einschränkung der alleinigen Nutzung von Allgemeineigentum Antworten mit Zitat

Ein WEG-Beschluss erlaubt einem einzelnen Eigentümer die ausschießliche Nutzung von Allgemeineigentum. In diesem Fall einer Abstellkammer auf der halben Etage.

Kann der WEG-Beschluss gegen die Zustimmung des einzelnen Eigentümers aufgehoben bzw. rückgängig gemacht werden?

Erfordert die Veränderung an diesem Allgemeineigentum durch den einzelnen Nutznießer i. d. Fall die Veränderung des Bodenbelags die Zustimmung der WEG?
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

wurde der beschluß allstimming gefasst?


(allstimmig heißt: alle waren da, und alle haben dafür gestimmt - und mit alle meine ich alle WE´er die vorhanden sind)
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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flipflop
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Beschluß war allstimmig.
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