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Behandlung von Trinkgeld bei ALG II

 
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i2330247
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Anmeldungsdatum: 14.12.2007
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 11:07    Titel: Behandlung von Trinkgeld bei ALG II Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Zum Thema Hartz IV ist ja schon fast alles hier geschrieben worden was es so gibt Smilie

Allerdings habe ich zu diesem Thema noch nichts gefunden.
Ich schildere nun kurz den Sachverhalt.

Die mit dem Studium fertige Anneliese (im folgenden A genannt) muß nun einige Monate bis zu ihrer neuen Stelle überbrücken. Sie beantragt nun ALG II und bekommt dies auch bewilligt.

Nun nimmt A einen Minijob auf 400 Eurobasis im 50 km entfernten Dorf an. Sie fährt dorthin mit ihrem alten privaten PKW. Sie arbeitet dort 20 Tage im Monat. Da sie ales Kellnerin tätig ist erhält sie monatlich 20 Euro Trinkgeld über welches sie auch genau Buch führt (Es ist also klar an welchem Tag sie wieviel Tirnkgeld bekommen hat.

Nun ist es beim ALG II ja so, daß vom Einkommen auus nichtselbstständiger Arbeit einige Beträge abgezogen werden können.

Das sind zum einen Steuern,Sozialabgaben, die mit dem Beruf verbundenen Ausgaben, sowie die Freibeträge nach § 20 SGB II.

Bei dem 400 Euro Job, darf A jedoch keine Ausgaben geltend machen, die mit ihrem Beruf in Zusammenhang stehen. § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II.

Meine Frage: Kann das trinkgeld zum Einkommen hinzugerechnet werden, so daß A über die 400 Euro Grenze kommt und somit ihre berufsbedingten Ausgaben geltend machen kann???

Vielen Dank für Eure Antworten

i2330247
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann nicht nur hinzugerechnet werden, es muß sogar.

Man beachte aber: wenn sie eine Abrechnung auf Basis der tatsächlichen anzuerkennenden Ausgaben wünscht, fällt der Freibetrag von 100 Euro weg, da dieser die Werbungskosten (und anderes) pauschaliert. Man kann auch bei mehr als 400 Euro diesen Freibetrag beibehalten, muß es aber nicht. Ist also in erster Linie eine Rechenaufgabe, was mehr ausmacht.
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Zollkodex-Ritter
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

20 Tage im Monat und nur 20 Euro Trinkgeld im Monat?

Da sollte sich die A aber mal fragen, was sie falsch macht. Selbst wenn sie nur 1 h am Tag arbeitet, dürfte mehr drin sein.
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djmugge
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Anmeldungsdatum: 12.11.2005
Beiträge: 122
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 15:14    Titel: Re: Behandlung von Trinkgeld bei ALG II Antworten mit Zitat

i2330247 hat folgendes geschrieben::
Guten Tag.
Meine Frage: Kann das trinkgeld zum Einkommen hinzugerechnet werden, so daß A über die 400 Euro Grenze kommt und somit ihre berufsbedingten Ausgaben geltend machen kann???


Ohne hier zum Betrug oder Leistungsbetrug anstiften zu wollen - wieso will sie das Trinkgeld überhaupt angeben... Frage

Das ist meiner Meinung nach die gleiche Diskussion wie bei den sogenannten "Flaschensammler" die sich mit Pfandflaschen etwas "dazu verdienen". meine sogar das es hier bereits ein Urteil gibt, das dieses "Einkommen" nicht angerechnet werden darf.
_________________
ich bin KEINE Signatur, sondern eine moderativ zensierte Unterschrift und diene lediglich der allgemeinen DEKORATION und gesellschaftlichen BELUSTIGUNG!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 21:18    Titel: Re: Behandlung von Trinkgeld bei ALG II Antworten mit Zitat

djmugge hat folgendes geschrieben::

Ohne hier zum Betrug oder Leistungsbetrug anstiften zu wollen - wieso will sie das Trinkgeld überhaupt angeben... Frage


Weil sie dazu verpflichtet ist.

Und da jetzt der Einwand kommen wird: "kann niemand nachweisen" - doch kann man.
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