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Rotfahrt: Greift die Rechtsschutz ?

 
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Alex!
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:00    Titel: Rotfahrt: Greift die Rechtsschutz ? Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern Abend wurde ich angehalten unter dem Vorwand ich sei über Rot gefahren. Dies entspricht jedoch nicht der Tatsache. Die Polizei hatte keinen Einblick auf meine Ampel, sondern hätte dies an der Ampelschaltung bemerkt. Nun überlege ich Einspruch einzulegen, jedoch errechne ich mir gegen zwei Beamte wenig Chancen.

Greift in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung oder wird einem Vorsatz unterstellt ?

Viele Grüße,
Alex
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherung anrufen und fragen ob sie die Rechtskosten übernimmt. wieso sollte Ihnen denn Vorsatz unterstellt werden?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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