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Alex! FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2005 Beiträge: 42
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Verfasst am: 21.03.09, 12:01 Titel: Handy am Steuer: Ein Polizist! |
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Guten Tag,
mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ?
Gruß,
Alex |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 21.03.09, 12:07 Titel: Re: Handy am Steuer: Ein Polizist! |
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Zu Alex! hat folgendes geschrieben:: | ... Aussage gegen Aussage ... | siehe hier. |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 21.03.09, 12:52 Titel: |
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Zitat: Besteht da nicht Aussage gegen Aussage....
....besteht anfänglich schon, aber nur so lange bis der Richter seine Ansicht dazu gefunden hat... |
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Danny001 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.03.2007 Beiträge: 270
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Verfasst am: 21.03.09, 21:33 Titel: Re: Handy am Steuer: Ein Polizist! |
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Alex! hat folgendes geschrieben:: | Guten Tag,
mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ?
Gruß,
Alex |
A parkt im Haltverbot. Polizist kommt, schreibt ihn auf. A erhebt einspruch und der Fall wird eingestellt? Ich glaube nicht, ansonsten müssten die Kollegen in Blau immer zu zweit Streife laufen oder Fahren. Doch was machen sie, wenn ein 9 Sitzer im Haltverbot parkt? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 21.03.09, 22:06 Titel: |
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Moin,
Alex! hat folgendes geschrieben:: | mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ? |
Ich gehe mal davon aus, dass sie meinen, er habe sie während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug teflonieren gesehen?
Das vorausgesetzt, ist nicht nur das teflonieren während der Fahrt - sondern auch dann noch verboten, wenn der Motor des Kraftfahrzeugs in Betrieb ist.
Allerdings genügt auch schon die Aufnahme - das in die Hand nehmen - des Handy auch wenn man damit nicht tefloniert.
mano |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 21.03.09, 23:44 Titel: |
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Zitat: | Allerdings genügt auch schon die Aufnahme - das in die Hand nehmen - des Handy auch wenn man damit nicht tefloniert. |
wusst ich nicht, interessant
Gruß roni |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 22.03.09, 00:20 Titel: |
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Roni hat folgendes geschrieben:: | ... wusst ich nicht, interessant ... |
Siehe
§ 23 StVO hat folgendes geschrieben:: | ...
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
... |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.03.09, 12:03 Titel: |
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Dazu fällt mir doch gleich die Frage ein wie es in folgendem Fall aussehen würde:
Vor Fahrtantritt (also vor starten des Motors) wird das Mobiltelefon in die entsprechende Halterung im Auto eingehängt. Während der Fahrt wählt nun der Fahrer eine Telefonnummer, ohne das Gerät aus der Halterung zu nehmen. Das wäre doch strenggenommen keine OWi gemäß § 23 StVO oder irre ich mich? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.03.09, 13:08 Titel: |
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Klingt plausibel, allerdings wird das Gerät, wenn es sich in der Halterung befindet, nicht aufgenommen oder gehalten. Strenggenommen müssten dann nämlich auch mobile Navigationsgeräte bzw. deren Handhabung oder Benutzung während der Fahrt eine OWi darstellen. (ich hoffe, dass dem nicht so ist ) _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Lackschleifer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.07.2007 Beiträge: 248 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 24.03.09, 14:19 Titel: |
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@drebber...ich denke daß jegliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen Probleme bereitet. Wenn nix passiert wird auch nicht unbedingt ein Urteil etc. bei rauskommen...(.wo kein Kläger, da kein Anwalt....)
Könnte aber sicherlich schwierig werden wenn im Schadensfalle durch Ablenkung/Unaufmerksamkeit/Bedienung etc. durch und von solchen Geräten, Fahrlässigkeit draus würde.... |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 24.03.09, 14:38 Titel: |
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Deswegen hab ich immer einen Rasierapparat in der Mittelkonsole liegen
Aber mich hat noch nie einer angehalten - menno... Dabei wollt ich immer schon mal probieren, was dann wohl passiert.... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund? |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 24.03.09, 14:52 Titel: |
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Moin,
Dipl.-Sozialarbeiter". hat folgendes geschrieben:: | § 23 StVO hat folgendes geschrieben::
...
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
... |
Das drücken einer Taste erfüllt nicht das auf- oder un die Hand nehmen des § 23 StVO.
@Tastenspitz,
das hat was. Nach dem Unfall kommt man rasiert in die Notaufnahme....
mano |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 24.03.09, 14:58 Titel: |
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@Lackschleifer: Die Schadenseite ist vollkommen klar. Mir geht es wirklich nur um eine eventuell vorzuwerfende (tolles Wort ) Ordnungswidrigkeit.
@Tastenspitz: Kannst du mit dem Rasierer telefonieren oder ist es ein Telefon mit dem man sich rasieren kann? Trocken oder nass?
@Mano: Dann freue ich mich auf den Moment, wenn ich bei einer eventuellen Kontrolle wegen des Tastendrückens angesprochen werden und dann klugschei...äh...klug daher reden farf. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Tastenspitz FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.07.2007 Beiträge: 4335 Wohnort: Memmingen
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Verfasst am: 26.03.09, 08:38 Titel: |
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der_drebber hat folgendes geschrieben:: |
@Tastenspitz: Kannst du mit dem Rasierer telefonieren oder ist es ein Telefon mit dem man sich rasieren kann? Trocken oder nass?
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Trocken, wenn´s nass wird hat man zu fest aufgedrückt _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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