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Handy am Steuer: Ein Polizist!
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Alex!
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:01    Titel: Handy am Steuer: Ein Polizist! Antworten mit Zitat

Guten Tag,

mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ?

Gruß,
Alex
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:07    Titel: Re: Handy am Steuer: Ein Polizist! Antworten mit Zitat

Zu
Alex! hat folgendes geschrieben::
... Aussage gegen Aussage ...
siehe hier.
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: Besteht da nicht Aussage gegen Aussage....
....besteht anfänglich schon, aber nur so lange bis der Richter seine Ansicht dazu gefunden hat... Cool
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Danny001
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:33    Titel: Re: Handy am Steuer: Ein Polizist! Antworten mit Zitat

Alex! hat folgendes geschrieben::
Guten Tag,

mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ?

Gruß,
Alex


A parkt im Haltverbot. Polizist kommt, schreibt ihn auf. A erhebt einspruch und der Fall wird eingestellt? Ich glaube nicht, ansonsten müssten die Kollegen in Blau immer zu zweit Streife laufen oder Fahren. Doch was machen sie, wenn ein 9 Sitzer im Haltverbot parkt? Winken
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Alex! hat folgendes geschrieben::
mich würde interessieren wie es aussieht wenn ein Polizist behauptet jemanden telefonieren gesehen zu haben. Besteht da nicht Aussage gegen Aussage und zu Gunsten des Angeklagten oder genießen Polizisten in diesem Fall ein besonders glaubwürdiges Ansehen ?


Ich gehe mal davon aus, dass sie meinen, er habe sie während der Fahrt mit einem Kraftfahrzeug teflonieren gesehen?
Das vorausgesetzt, ist nicht nur das teflonieren während der Fahrt - sondern auch dann noch verboten, wenn der Motor des Kraftfahrzeugs in Betrieb ist.
Allerdings genügt auch schon die Aufnahme - das in die Hand nehmen - des Handy auch wenn man damit nicht tefloniert.

mano
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Allerdings genügt auch schon die Aufnahme - das in die Hand nehmen - des Handy auch wenn man damit nicht tefloniert.


wusst ich nicht, interessant

Gruß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
... wusst ich nicht, interessant ...

Siehe
§ 23 StVO hat folgendes geschrieben::
...
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
...
Winken
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu fällt mir doch gleich die Frage ein wie es in folgendem Fall aussehen würde:

Vor Fahrtantritt (also vor starten des Motors) wird das Mobiltelefon in die entsprechende Halterung im Auto eingehängt. Während der Fahrt wählt nun der Fahrer eine Telefonnummer, ohne das Gerät aus der Halterung zu nehmen. Das wäre doch strenggenommen keine OWi gemäß § 23 StVO oder irre ich mich?
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Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Lackschleifer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

@drebber....
Auszug:
...erfordert der Begriff der Benutzung schon von seinem Wortstamm, dass die Handhabung einen Bezug zu einer der Funktionstasten des Geräts aufweisen muss.
Quelle: http://www.verkehrsrechtsforum.de/urteilsdatenbank/handynutzung/mobilfunkgeraetnutzungunerlaubtenutzung.html

...demzufolge könnte auch die Bedienung in einer Halterung eine Owi darstellen...?
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Klingt plausibel, allerdings wird das Gerät, wenn es sich in der Halterung befindet, nicht aufgenommen oder gehalten. Strenggenommen müssten dann nämlich auch mobile Navigationsgeräte bzw. deren Handhabung oder Benutzung während der Fahrt eine OWi darstellen. (ich hoffe, dass dem nicht so ist Smilie)
_________________
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Lackschleifer
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Anmeldungsdatum: 22.07.2007
Beiträge: 248
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

@drebber...ich denke daß jegliche Ablenkung vom Verkehrsgeschehen Probleme bereitet. Wenn nix passiert wird auch nicht unbedingt ein Urteil etc. bei rauskommen...(.wo kein Kläger, da kein Anwalt....)

Könnte aber sicherlich schwierig werden wenn im Schadensfalle durch Ablenkung/Unaufmerksamkeit/Bedienung etc. durch und von solchen Geräten, Fahrlässigkeit draus würde.... Frage
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen hab ich immer einen Rasierapparat in der Mittelkonsole liegen Geschockt Winken Sehr glücklich
Aber mich hat noch nie einer angehalten - menno... Böse Dabei wollt ich immer schon mal probieren, was dann wohl passiert....
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Dipl.-Sozialarbeiter". hat folgendes geschrieben::
§ 23 StVO hat folgendes geschrieben::
...
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
...


Das drücken einer Taste erfüllt nicht das auf- oder un die Hand nehmen des § 23 StVO.

@Tastenspitz,

das hat was. Nach dem Unfall kommt man rasiert in die Notaufnahme.... Lachen Lachen

mano
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Lackschleifer: Die Schadenseite ist vollkommen klar. Mir geht es wirklich nur um eine eventuell vorzuwerfende (tolles Wort Winken) Ordnungswidrigkeit.

@Tastenspitz: Kannst du mit dem Rasierer telefonieren oder ist es ein Telefon mit dem man sich rasieren kann? Trocken oder nass?

@Mano: Dann freue ich mich auf den Moment, wenn ich bei einer eventuellen Kontrolle wegen des Tastendrückens angesprochen werden und dann klugschei...äh...klug daher reden farf. Sehr böse
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

der_drebber hat folgendes geschrieben::

@Tastenspitz: Kannst du mit dem Rasierer telefonieren oder ist es ein Telefon mit dem man sich rasieren kann? Trocken oder nass?


Geschockt Trocken, wenn´s nass wird hat man zu fest aufgedrückt Geschockt
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