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recht.de :: Thema anzeigen - Kann man jemanden wg. falscher e.V. auf Gefängnis verklagen?
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Kann man jemanden wg. falscher e.V. auf Gefängnis verklagen?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 15:08    Titel: Kann man jemanden wg. falscher e.V. auf Gefängnis verklagen? Antworten mit Zitat

Angenommern ein Schuldner (3000 Euro) hätte nachweislich eine falsche e.V. abgegeben, hätte also nicht angegebenen Besitz. Angenommen dafür gäbe es Zeugen und eine volle Lagerhalle.

Weiter angenommen: eine Strafanzeige vom Gläubiger hätte der Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

Könnte der Gläubiger jetzt den Schuldner vor Gericht verklagen mit "Ziel Gefängnis", um den Schuldner zum zahlen zu bringen?

Was könnte der Gläubiger machen?
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, wäre ja auch dumm, weil wenn er im Knast sitz, würde der Gläubiger erst recht nicht mehr bekommen schon aus protest, außerdem ist es immer heikel jemanden in den Kanst zu bringen, weil stellen sie sich mal vor der jenige kommt wieder raus und ist danach ein anderer Mensch und geht gegen sie körperlich vor.

Auf so eine Forderung würde ich aus Prinzip immer vorsichtig sein.

Wie man den jenigen bestraft, ist Aufgabe des Richters und nicht des Schuldners, außerdem ist die Strafandrohung bei falscher EV eh Gefängnis, aber ob es dazu kommt entscheiden nicht sie.


§ 156 StGB lautet:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::
§ 156 StGB lautet:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ja, genau darum geht es. Aber der Staatsanwalt hat keine Lust als Ankläger aufzutreten. Daher würde ich gerne wissen, ob der VM klagen kann auf "Gefängns". Das Urteil spricht der Richter - aber vielleicht bekommt der Schuldner (oder die Familie desselben) bis dahin weiche Knie....

Also: kann der VM den M selber verklagen wegen falscher e.V.?
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Klar können sie klagen, aber nicht das Strafmaß festlegen.

Sie können soweit etwas festlegen das sie sagen sie verklagen den jenigen auf nochmal 3000Euro Schadenersatz, aber nicht Gefängnis.


Stellen sie sich mal vor wenn dieses möglich wäre. Machen wir uns nichts vor, die Menschen in unserer Gesellschaft verkapseln sich immer mehr voneinander, da würde fast jeder irgendwen einsperren lassen, aber wenn das möglich wäre, wären ja die Gefängnise noch voller als ohnehin schon. Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen.

Mal ein anderes Beispiel. Ein Nachbar spuckt mir immer vor die Tür und ich verklage ihn auf Gefängnis Mit den Augen rollen das geht doch nicht. Wenn der rauskommt verklagt er mich auf Gefängnis weil ich ihn blöd angeschaut habe. Verlegen


Zuletzt bearbeitet von DessertWolf am 21.03.09, 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
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Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem ist es nicht Aufgabe des Staates, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen (im Sinne einer Erzwingungshaft).
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::
§ 156 StGB lautet:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Ja, genau darum geht es. Aber der Staatsanwalt hat keine Lust als Ankläger aufzutreten. Daher würde ich gerne wissen, ob der VM klagen kann auf "Gefängns". Das Urteil spricht der Richter - aber vielleicht bekommt der Schuldner (oder die Familie desselben) bis dahin weiche Knie....

Also: kann der VM den M selber verklagen wegen falscher e.V.?


Wenn sie vor einem Zivilgericht auf weiteren Schadenersatz klagen, braucht es auch keinen Staatsanwalt.

Ein Staatsanwalt würde vor einem Strafrichter Anklage erheben, aber wenn ein Fall vor einen Strafrichter geht soll, müssen sie ihn nicht verklagen, sondern Anzeige erstatten.

Zivilgericht und Strafgericht sind 2 unterschiedliche Gerichte.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Strafanzeige wurde ja bereits erstattet und der Staatsanwalt hat es sofort eingestellt, weil der Schuldner aus einem anderen unbekannten Verfahren eine höhere Strafe erwartet und die zu erwartenden Strafe hier nicht ins Gewicht fallen würde.

Bei den "Wertsachen" handelt es sich um 200m3 Gegenstände aus Entrümpelungen, die der Schuldner in der Halle des Gläubigers, die dieser an den Schuldner vermietet hat, eingelagert hat. Der Gerichtsvollzieher will nur tätig werden, wenn der Schuldner ihm im voraus 5-10T€ gibt.

Hinweis: Hauptziel des Schuldners (gleichzeitig ja Vermieter) ist es, die Sachen des Schuldners (Mieter) aus dem Mietobjekt zu bekommen ohne obige 5-10T€ zu zahlen, die auch nach einer Räumungsklage anfallen würden.

Also die Frage etwas anders formuliert: Was würde passieren bei einer Klage auf Schadensersatz in einem ZIVILprozess (worauf könnte der Schuldner denn klagen?), wenn der Gläubiger angeben würde, wo der Schuldner seine "Wertsachen" hat?
Der Schuldner hat ja bereits einen Vollstreckungsbescheid - was soll er da noch mehr bekommen?

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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Stellen sie sich mal vor wenn dieses möglich wäre. Machen wir uns nichts vor, die Menschen in unserer Gesellschaft verkapseln sich immer mehr voneinander, da würde fast jeder irgendwen einsperren lassen, aber wenn das möglich wäre, wären ja die Gefängnise noch voller als ohnehin schon. Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen.

Mal ein anderes Beispiel. Ein Nachbar spuckt mir immer vor die Tür und ich verklage ihn auf Gefängnis Mit den Augen rollen das geht doch nicht. Wenn der rauskommt verklagt er mich auf Gefängnis weil ich ihn blöd angeschaut habe.



Ihr Post ist in der Sache falsch. Sie vergaßen den Bereich der Privatklagedelikte §§374 ff StPO. Dort kann sehr wohl der Bürger einen anderen Bürger verklagen mit dem Ziel diesen ins Gefängnis zu stecken.
Damit aber nicht jeder jeden ins Gefängnis stecken kann, bleibt es selbstverständlich dabei, dass das Urteil durch einen Richter kommt.


FOC hat folgendes geschrieben::
Also: kann der VM den M selber verklagen wegen falscher e.V.?


Nein.

Vergleiche § 374 StPO




Zitat:
Weiter angenommen: eine Strafanzeige vom Gläubiger hätte der Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

Könnte der Gläubiger jetzt den Schuldner vor Gericht verklagen mit "Ziel Gefängnis", um den Schuldner zum zahlen zu bringen?


Sie bringen hier eine mögliche Straftat und einen zivilrechtlichen Anspruch zusammen. Beides muss jedoch getrennt betrachtet werden.

Wenn es strafbar ist eine falsche EV abzulegen, so ist dessen Verfolgung Aufgabe des Staates.

Ihr Anspruch auf Geld ist ein zivilrechtlicher Anspruch.
Diesen Anspruch können Sie durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.


Zitat:
wenn der Gläubiger angeben würde, wo der Schuldner seine "Wertsachen" hat?

Warum gibt er das nicht dem Gerichtsvollzieher an ?

Das würde Sinn machen.
Welchen Sinn hätte klagen und worauf sollte man klagen ?

Diese Frage zeigen deutlich, dass es Sinn macht solche Probleme in die Hände eines Anwaltes zu geben Ausrufezeichen
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Stellen sie sich mal vor wenn dieses möglich wäre. Machen wir uns nichts vor, die Menschen in unserer Gesellschaft verkapseln sich immer mehr voneinander, da würde fast jeder irgendwen einsperren lassen, aber wenn das möglich wäre, wären ja die Gefängnise noch voller als ohnehin schon. Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen.

Mal ein anderes Beispiel. Ein Nachbar spuckt mir immer vor die Tür und ich verklage ihn auf Gefängnis Mit den Augen rollen das geht doch nicht. Wenn der rauskommt verklagt er mich auf Gefängnis weil ich ihn blöd angeschaut habe.



Ihr Post ist in der Sache falsch. Sie vergaßen den Bereich der Privatklagedelikte §§374 ff StPO. Dort kann sehr wohl der Bürger einen anderen Bürger verklagen mit dem Ziel diesen ins Gefängnis zu stecken.
Damit aber nicht jeder jeden ins Gefängnis stecken kann, bleibt es selbstverständlich dabei, dass das Urteil durch einen Richter kommt.


FOC hat folgendes geschrieben::
Also: kann der VM den M selber verklagen wegen falscher e.V.?


Nein.

Vergleiche § 374 StPO




Zitat:
Weiter angenommen: eine Strafanzeige vom Gläubiger hätte der Staatsanwalt wegen Geringfügigkeit fallen gelassen.

Könnte der Gläubiger jetzt den Schuldner vor Gericht verklagen mit "Ziel Gefängnis", um den Schuldner zum zahlen zu bringen?


Sie bringen hier eine mögliche Straftat und einen zivilrechtlichen Anspruch zusammen. Beides muss jedoch getrennt betrachtet werden.

Wenn es strafbar ist eine falsche EV abzulegen, so ist dessen Verfolgung Aufgabe des Staates.

Ihr Anspruch auf Geld ist ein zivilrechtlicher Anspruch.
Diesen Anspruch können Sie durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.


Zitat:
wenn der Gläubiger angeben würde, wo der Schuldner seine "Wertsachen" hat?

Warum gibt er das nicht dem Gerichtsvollzieher an ?

Das würde Sinn machen.
Welchen Sinn hätte klagen und worauf sollte man klagen ?

Diese Frage zeigen deutlich, dass es Sinn macht solche Probleme in die Hände eines Anwaltes zu geben Ausrufezeichen



Klugscheißer mag ich nicht. Der Wille war, das der Gläubiger den Schulder im Knast sehen will und die Frage habe ich beantwortet, das er das nicht kann und so ist es auch. basta
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich begrenzte Ahnung und ungehobelte Tischmanieren sind eine m. E. unangebrachte Art des Daherkommens.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Der Wille war, das der Gläubiger den Schulder im Knast sehen wil


Nein, das war NICHT der Wille.

Der Wille war, eine Klage einzureichen, die beinhaltet, dass der Schuldner daraus ableitet, dass er bei Verlust des Verfahrens im Knast landen könnte. Um nicht im Knast zu landen soll dann der Schuldner freiwillig zahlen oder andere für den Gläubiger vorteilhafte Handlungen begehen.

Hintergrund: Der Schuldner ist beim Gläubiger Mieter einer Lagerhalle, die er mit Schrott bis unters Dach vollgestellt hat. Der Mieter behauptet, dass der Schrott etwas wert sei (100 Fahrräder) und der Gerichtsvollzieher will 5-10T€ Vorschuss, um die Halle zu räumen, den Wert des Geräumten festzustellen und anschließend zu versteigern.
Räumt also der Schuldner nicht freiwillig die Halle, so hat der Vermieter 5-10T€ zu zahlen, die er, weil der Mieter Hartz4-Empfänger ist, nicht wiedersehen würde.
Daher überlegt der Vermieter, der gleichzeitig Gläubiger ist, ob der Mieter, der gleichzeitig Schuldner ist (und eine falsche e.V. abgegeben hat), nicht durch Strafandrohung zur Räumung bewegt werden kann.

Also: welche Klage könnte helfen, dass der Schuldner Angst bekommt und räumt? Eine Räumungsklage hilft da nicht, denn die läuft auch wieder auf den GV und 5-10T€ raus....

Und: der Tipp, einen Anwalt zu nehmen, bringt es nicht, da haben schon 2 aufgegeben.
Also: hat hier jemand eine bessere Idee (außer Schlägertrupp und Halle abfackeln)?
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FOC

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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
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Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

FOC, das was du willst, gibt es nicht.

Strafe ist eine Sache des Strafrechts, hier geht es aber um zivilrechtliche Ansprueche. Andere Baustelle.

Der Vermieter sollte sich mit seinem Anwalt besprechen, wie er das Geruempel moeglichst kostenguenstig los wird. Raeumungsklagen jedweder Art sind leider fuer Vermieter sehr teuer, und in der Regel bleiben die Vermieter auf den Kosten sitzen.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter sollte sich mit seinem Anwalt besprechen, wie er das Geruempel moeglichst kostenguenstig los wird.


Och nö ... ich habe doch schon geschrieben, dass die Anwälte aufgegeben haben. Ich wollte hier neue Ideen bekommen.

Es heißt doch bei Strafverfahren (z.B. Ehefrau wurde ermordet) manchmal "Nebenkläger ist der Ehemann". D.h. dort kann eine Privatperson Nebenkläger sein - und auf was soll der in einem Strafverfahren klagen können außer auf "Gefängnis"?.
Dann müssen doch Privatpersonen auch klagen können geht das nur innerhalb §374StPO?.
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DessertWolf
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter sollte sich mit seinem Anwalt besprechen, wie er das Geruempel moeglichst kostenguenstig los wird.


Och nö ... ich habe doch schon geschrieben, dass die Anwälte aufgegeben haben. Ich wollte hier neue Ideen bekommen.

Es heißt doch bei Strafverfahren (z.B. Ehefrau wurde ermordet) manchmal "Nebenkläger ist der Ehemann". D.h. dort kann eine Privatperson Nebenkläger sein - und auf was soll der in einem Strafverfahren klagen können außer auf "Gefängnis"?.
Dann müssen doch Privatpersonen auch klagen können geht das nur innerhalb §374StPO?.


Da kann man aus der Haut fahren oder? Man erklärt alles und am Ende kommt jemand und gibt Tipps die man schon versucht hatte und auch schon im Forum berichtet wurde.

Naja, so geht es mir fast jedes mal, die Leute lesen nicht sondern quatschen einfach drauf loß.
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

DessertWolf hat folgendes geschrieben::

Da kann man aus der Haut fahren oder? Man erklärt alles und am Ende kommt jemand und gibt Tipps die man schon versucht hatte und auch schon im Forum berichtet wurde.


Statt aus der Haut zu fahren, waere es vermutlich sinnvoller, einen Sachverhalt verstaendlich darzustellen.

Oder verstehst du bei dieser Darstellung, wer was von wem und warum haben will, soll, kann oder darf?

FOC hat folgendes geschrieben::
Bei den "Wertsachen" handelt es sich um 200m3 Gegenstände aus Entrümpelungen, die der Schuldner in der Halle des Gläubigers, die dieser an den Schuldner vermietet hat, eingelagert hat. Der Gerichtsvollzieher will nur tätig werden, wenn der Schuldner ihm im voraus 5-10T€ gibt.

Hinweis: Hauptziel des Schuldners (gleichzeitig ja Vermieter) ist es, die Sachen des Schuldners (Mieter) aus dem Mietobjekt zu bekommen ohne obige 5-10T€ zu zahlen, die auch nach einer Räumungsklage anfallen würden.

Also die Frage etwas anders formuliert: Was würde passieren bei einer Klage auf Schadensersatz in einem ZIVILprozess (worauf könnte der Schuldner denn klagen?), wenn der Gläubiger angeben würde, wo der Schuldner seine "Wertsachen" hat?
Der Schuldner hat ja bereits einen Vollstreckungsbescheid - was soll er da noch mehr bekommen?


Von einer bereits gelaufenen Raeumungsklage kann ich hier wirklich nichts erkennen, aber vielleicht ist meine Glaskugel auch einfach nur eingestaubt.
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