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gebtmirhoffnung noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 21.03.09, 15:13 Titel: Wie werde ich ihn los???und unterhalt?? |
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hallo liebes forum,ich hab zur folgender problematik eine frage:ehepaar lebt mit 2 kindern in 75qm wohnung (4 räume)nun wird vermutet das der ehemann eine neue partnerin hat. gibt dies allerdings nicht zu. da der ehemann aber auch in vergangenheit des öfteren untreu war und es auch diesmal genügend anhltspunkte gibt, leidet die ehefrau zunehmend unter der situation.nimmt seit mehreren tagen schlaftabletten da sie sonst gar nicht mehr schlafen kann, hat andauernd magen-darm-probleme.
zwar möchte der ehemann sich jetzt auf wohnungssuche begeben, da die ehefrau aber befürchtet das er dies wieder nicht ernstnimmt oder es ewigkeiten dauern könnte möchte sie ihn so schnell wie möglich aus der wohnung haben.
der mietvertrag läuft auf beide eheleute.wie ist hier die rechtslage?
kann die ehefrau ihren mann einfach der wohung verweisen?
oder muß sie dazu eine gewisse frist einhalten?
die ehefrau war seit der schwangerschaft des ersten kindes nicht mehr arbeiten da der ehemann nicht alleine mit den kids klargekommen wäre.
er selbst hat aber auch kaum gearbeitet, lebt z.Z. von hartz iv und einem 1-euro-job.
ehefrau selbst möchte keinen unterhalt haben.
doch wie verhält sich das bei dem gemeinsamen sohn?
ist er auch bei seiner schlechten wirtschaftlichen lage unterhaltszahlungspflichtig?
wie sieht hier die rechtslage aus?
lieben dank für eure infos. |
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gebtmirhoffnung noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 22.03.09, 16:33 Titel: ??? |
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weiss denn keiner einen rat in welcher zeit ich ihn der wohnung verweisen kann?es ist echt wichtig. halte es einfach nicht mehr aus.letzte nacht erst wieder war er bei einer anderen frau. ich ertrage es nicht mehr. |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 22.03.09, 17:03 Titel: |
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Aus der Wohnung verweisen wird nicht gehen, da sowohl M(Mann) als auch F(Frau)
im Mietvertrag stehen.
Da M ja anscheinend dazu bereit ist, in eine neue Wohnung zu ziehen, könnte F den M davon überzeugen den alten Mietvertrag zu kündigen und auszuziehen, bzw. falls F weiterhin in der Wohnung leben möchte, den Vertrag ändern zu lassen sodass er nur auf F läuft (mit Zustimmung von M).
Erst wenn M nicht mehr Vertragspartner kann f ihn vor die Tür setzen |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 22.03.09, 17:08 Titel: Re: ??? |
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Es wird rechtlich nicht möglich sein, einen Ehemann, der nicht gewalttätig ist, der Ehewohnung zu verweisen.
Es ist auch nicht erkennbar, ob eine Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau durch das Familiengericht nach § 1361b BGB in Betracht kommt.
Informationen über die Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten durch das Familiengericht kann man hier, bitte klicken nachlesen.
Zuletzt bearbeitet von Franz Königs am 23.03.09, 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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gebtmirhoffnung noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 23.03.09, 10:05 Titel: ohje |
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also kann es sehr sehr lange dauern bis der ehemann eine neue bleibe (keine freunde, familie weit weg, zwar wohnungssuche versprochen kümmert sich aber nicht wirklich) findet.
wie schaut es denn nun aus wenn die ehefrau statt dessen aktiv wird?
ist es möglich die tochter (nicht gemeinsames kind, alleiniges sorgerecht) übergangsweise bei der schwester der ehefrau unterzubringen? (wegen sicherstellung des schulbesuchs)
damit die ehefrau sich dann andern orts gemeinsam mit dem gemeinsamen sohn (in der ehe geboren, denke mal von daher auch gemeinsames sorgerecht, erst ab sommer schulpflichtig)eine neue wohnung suchen kann.
wie weit dürfte die wohnung dann vom ehemann entfernt sein damit dieser zum umzug und ortwechsel nicht sein einverständnis geben muß?
oder müßte die ehefrau bei einer solchen aktion damit rechnen konsequenzen von seiten des jugendamtes zu erfahren?? wenn ja, wie würden die aussehen?
die situation in der ehelichen wohnung ist momentan weder von den kindern noch von der ehefrau so weiter ertragbar.
hoffe auf weitere tips.
wie schaut hier die rechtslage aus?
liebe gruß |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 23.03.09, 10:17 Titel: |
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wenn gemeinsames Sorgerecht herrscht, muss M ersteinmal in alle Entscheidungen einbezogen werden.
Und wie schon gesagt, F muss vorher die Wohnung kündigen, bzw. wenn Sie einfach auszieht auch dort den Mietanteil noch übernehmen. |
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gebtmirhoffnung noch neu hier
Anmeldungsdatum: 18.03.2009 Beiträge: 4
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Verfasst am: 23.03.09, 10:21 Titel: :( |
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also würde dieser weg auch nicht funktionieren.
was ist wenn ich das einfach über seinem kopf hinweg mache?
denn das mit ihm zu bereden würde nur zu neuen konflikten führen und damit auch wieder mehr stress für unsere kinder bedeuten.
und ich möchte einfach nur das das alles endlich mal ein ende hat und das so schnell wie möglich. |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 23.03.09, 10:40 Titel: Re: ohje |
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gebtmirhoffnung hat folgendes geschrieben:: | ist es möglich die tochter (nicht gemeinsames kind, alleiniges sorgerecht) übergangsweise bei der schwester der ehefrau unterzubringen? (wegen sicherstellung des schulbesuchs) |
Ja.
Zitat: | damit die ehefrau sich dann andern orts gemeinsam mit dem gemeinsamen sohn (in der ehe geboren, denke mal von daher auch gemeinsames sorgerecht, erst ab sommer schulpflichtig) eine neue wohnung suchen kann.
wie weit dürfte die wohnung dann vom ehemann entfernt sein damit dieser zum umzug und ortwechsel nicht sein einverständnis geben muß? |
Wenn den Eltern die elterliche Sorge und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind gemeinsam zusteht, darf nicht ein Elternteil allein über den Aufenthalt des Kindes entscheiden. Auf die Entfernung einer etwaigen neuen Wohnung von der Ehewohnung kommt es nicht an.
Die Eltern müssen sich darüber einigen, wo das Kind in Zukunft wohnen soll. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jeder Elternteil die Beratung durch das Jugendamt in Anspruch nehmen. Das Jugendamt kann auch zwischen den Eltern vermitteln. Kommt trotzdem keine Einigung zustande, kann jeder Elternteil beim Familiengericht beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind ihm allein übertragen wird. |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 23.03.09, 10:42 Titel: Re: :( |
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gebtmirhoffnung hat folgendes geschrieben:: | und damit auch wieder mehr stress für unsere kinder bedeuten. |
Bitte nicht die Kinder als Vorwand benutzen, dass mag ich gar nicht
Es scheint in diesem Fall ja 2 erwachsene Menschen zu geben, M und F.
Vielleicht sollten diese Ihre Streitigkeiten (wenn diese die Kinder belasten) mal an eine neutralen Ort klären, eventuell mit einer neutralen Person (Beratung). |
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