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Fortbildung und Verpflegungs- Unterbringungskosten

 
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SimsSabine
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 146
Wohnort: Zwickau

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 15:14    Titel: Fortbildung und Verpflegungs- Unterbringungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,


ein AN nimmt im Mai an einer Fortbildung teil. Der Chef wollte nur jemanden dahin schicken, der ein Auto besitzt, also muss der AN mit dem eigenen Auto fahren. Dem AN ist aber nicht sehr wohl dabei, mit dem eigenen Auto zufahren, Angst, Ortsunkentniss ect... Mit dem PKW sind es 100km und 2h pro Richtung, mit dem Zug wäre sie 2:30h unterwegs. Darf der AG verlangen dass sie mit dem PKW fährt oder kann sie auch mit der Bahn fahren? Die Fortbildung an sich fängt morgens 10Uhr an und geht bis 20Uhr, der AG möchte aber nur eine Übernachtung zahlen, müsste er nicht zwei bezahlen? Wie sieht es mit den Verpflegungskosten aus? Auch da ist der AG nur bereit einmal Abendessen zu bezahlen, ich kenne es aber so dass man, bei mehr als 8h Ortsabwesenheit 24€ Verpflegungsgeld pro Tag bekommt.

Danke im Vorraus Smilie
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