Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Katze im Sack kaufen erlaubt? Kundenwunsch egal?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Katze im Sack kaufen erlaubt? Kundenwunsch egal?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bergdoktor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 15:46    Titel: Katze im Sack kaufen erlaubt? Kundenwunsch egal? Antworten mit Zitat

Hallo,

zu unserer Hochzeit wurde ein Fotoalbum vom Fotografen erstellt. Bei der Vorbesprechung wurde weder ein Buch in dieser Größe gezeigt, noch die Gestaltungsmöglichkeit erläutert. Die Gestaltung musste dem Fotografen überlassen werden.
In dem Moment wird man von den viele Informationen ja überschüttet und ein Musterbuch sieht auch anders aus, als das Endprodukt mit anderen Bildern und Farben.
Neben einigen objektiven Mängel sind nun auch gestalterische Mängel vorhanden. Die objektiven Mängel will der Fotograph beheben, aber nicht die Gestaltung. Problem dabei ist, dass wir keinen Endentwurf zu Gesicht bekommen haben, nach unseren Wünschen nicht gefragt wurde und wir keine Mitgestaltung hatten. Von anderen Fotografen wurden unsere Ansichten geteilt.

Ist es rechtlich in Ordnung, dass ein Kunde die "Katze im Sack kaufen" muss und vor Fertigstellung keinen Entwurf zu Gesicht bekommt? Das Risiko liegt doch beim Dienstleister, wenn er es nach seinem Geschmack erstellt und den Kunden nicht mit einbezieht, dann muss doch zwangsläufig eine Reklamation möglich sein.

Vielen Dank schon vorab für eine Antwort.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

... über Mängel schon; über Geschmacksfragen aber kaum.
Der Käufer ist auch keineswegs gezwungen die 'Katze im Sack' zu kaufen; er kann es doch einfach lassen.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Bergdoktor
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wie soll man es denn einfach lassen, wenn man das Produkt vor Fertigstellung gar nicht sieht. Wenn der Fotograph nicht nach Wunsch und Geschmack des Kunden fragt, muss er doch bei Mißfallen mit einer Reklamation rechnen. Kann er diese einfach so ablehnen? Wo bleibt da das Recht des Kunden, wenn es um eine so persönliche Sache wie eine Fotoalbum geht?
Hat man nicht das Recht, das Produkt vor Fertigstellung zu sehen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Aber wie soll man es denn einfach lassen, wenn man das Produkt vor Fertigstellung gar nicht sieht.


Hallo,

woanders hingehen Winken



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Aber wie soll man es denn einfach lassen, wenn man das Produkt vor Fertigstellung gar nicht sieht.

Man hätte darauf bestehen können sich ein, oder auch mehrere Musterbücher zeigen zu lassen. Lehnt der Fotograf es ab, bzw. hat keine Musterbücher, geht man eben zu einem Mitbewerber.

Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Wenn der Fotograph nicht nach Wunsch und Geschmack des Kunden fragt, muss er doch bei Mißfallen mit einer Reklamation rechnen.

Man könnte auch sagen: wenn der Kunde dem Fotografen seine Wünsche nicht mitteilt und darauf besteht, dass diese berücksichtigt werden, kann der Fotograf davon ausgehen, dass er bei der Gestaltung freien Spielraum hat. Und wie Karsten bereits schrieb: über Geschmacksfragen kann man nicht streiten.

Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Kann er diese einfach so ablehnen?

Ich meine ja. M. E. reicht es, wenn der Fotograf die Sachmängel beseitigt.

Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Wo bleibt da das Recht des Kunden, wenn es um eine so persönliche Sache wie eine Fotoalbum geht?

Das Recht des Kunden wäre es gewesen, die Dinge vorab zu klären.


Bergdoktor hat folgendes geschrieben::
Hat man nicht das Recht, das Produkt vor Fertigstellung zu sehen?

Wenn es vorab vereinbart worden wäre, dann schon.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.