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Park and Ride

 
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bbernie666
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:12    Titel: Park and Ride Antworten mit Zitat

Angenommen, an einem Bahnhof steht ein Park & Ride - Parkplatz zur Verfügung, der aber nur mit einer Parkkarte benutzt werden darf, den es am Fahrkartenschalter gibt.
Dieser besagte Fahrkartenschalter ist aber nur in den seltensten Fällen besetzt.
Lassen wir nun unser Fahrzeug über Nacht dort stehen und fahren mit dem Zug weg (Fahrkarte vorhanden und an dem bestimmten Tag gelöst).
Darf jetzt ein Hilfspolizist der Stadt einen Strafzettel ausstellen, weil, wie ja eigentlich richtig ist, kein Parkschein vorhanden war ?
Ist das nicht Privatgelände und die Bahn AG dafür zuständig?
Kann man die Fahrkarte, wenn man jemand zufällig am Fahrkartenschalter erwischt, nachreichen?
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 21:32    Titel: Re: Park and Ride Antworten mit Zitat

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Ist das nicht Privatgelände und die Bahn AG dafür zuständig?

In den meisten Fällen gehört das Gelände der Deutschen Bahn AG oder einer P&R-Betriebsgesellschaft. Das muss aber nicht immer so sein.

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Darf jetzt ein Hilfspolizist der Stadt einen Strafzettel ausstellen, weil, wie ja eigentlich richtig ist, kein Parkschein vorhanden war?

Nur, wenn der Parkraum in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fällt. Die DB hat auf ihren Parkplätzen eigene Leute, die kontrollieren. Vielleicht gehört das Gelände ja doch der Stadt?

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Kann man die Fahrkarte, wenn man jemand zufällig am Fahrkartenschalter erwischt, nachreichen?

Warum die Fahrkarte, ich dachte, man braucht eine Parkkarte? In der Regel muss man diese gut sichtbar in das Fahrzeug legen. Nachreichen geht meistens schon deswegen nicht, weil die Parkkarte von jemand anderem stammen könnte.

Gruß
Nordland
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bbernie666
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte ja aber gar keine Möglichkeit, eine Parkkarte zu bekommen weil der Schalter geschlossen war..
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Dann kann der Parkplatz zu dieser Zeit eben nicht benutzt werden.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Bernie,

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Ich hatte ja aber gar keine Möglichkeit, eine Parkkarte zu bekommen weil der Schalter geschlossen war..

Ich glaube, dass die Situation für uns Außenstehende sehr schwer zu beurteilen ist. Wir wissen nicht, wem der Parkplatz gehört und welche Regelungen dort gelten.

Der Betroffene hat im Grunde nur zwei Möglichkeiten. Entweder er legt WIderspruch gegen die Zahlungsaufforderung ein, weil keine Möglichkeit bestand, ein Parkticket zu lösen. Oder er lässt sie Sache auf sich beruhen und zahlt. Daneben könnte er sich vielleicht noch an die Stadtverwaltung oder die lokale Presse wenden und nachfragen, ob das Problem dort bekannt ist.

Gruß
Nordland
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:24    Titel: Re: Park and Ride Antworten mit Zitat

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Angenommen, an einem Bahnhof steht ein Park & Ride - Parkplatz zur Verfügung, der aber nur mit einer Parkkarte benutzt werden darf, den es am Fahrkartenschalter gibt.
Dieser besagte Fahrkartenschalter ist aber nur in den seltensten Fällen besetzt.
Lassen wir nun unser Fahrzeug über Nacht dort stehen und fahren mit dem Zug weg (Fahrkarte vorhanden und an dem bestimmten Tag gelöst).
Darf jetzt ein Hilfspolizist der Stadt einen Strafzettel ausstellen, weil, wie ja eigentlich richtig ist, kein Parkschein vorhanden war ?
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Kann man die Fahrkarte, wenn man jemand zufällig am Fahrkartenschalter erwischt, nachreichen?


Ihre Frage ist unlogisch. Wenn Sie eine Fahrkarte gekauft haben sollte es doch auch möglich gwesen sein am Schalter die Parkkarte zu erwerben? Oder hatte Sie die Fahrkarte anderweitig erworben? Zudem finde ich es ungewöhnlich, dass für einen Parkplatz Parkkarten nur an einem Fahrkartenschalter verkauft werden, welcher nur sporadisch besetzt ist. Dies schreit ja geradezu zur mißbräuchlichen Nutzung (ohne Parkkarte oder Parkschein).
Wenn man mir in diesem Falle ein Knöllchen ausstellen würde, wäre aber flugs ein Widerspruch formuliert oder ein Advokat würde sich der Sache in meinem Auftrag annehmen.
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bbernie666
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fahrkarte habe ich am Automaten gekauft und vor dem P&R-Parkplatz steht ein Schild, auf dem steht: Deutsche Bahn AG, Parken nur mit Parkschein, erhältlich an der Fahrkartenausgabe.. (oder so ähnlich)
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Die Fahrkarte habe ich am Automaten gekauft und vor dem P&R-Parkplatz steht ein Schild, auf dem steht: Deutsche Bahn AG, Parken nur mit Parkschein, erhältlich an der Fahrkartenausgabe.. (oder so ähnlich)


Dann wird es wohl so ähnlich gewesen sein, wie Gammaflyer es vermutet hat. Wahrscheinlich wird nur in der Zeit kontrolliert, in der man sich so ein Parkticket kaufen kann, solange es keinen Parkscheinautomaten gibt. Wenn sich nun jemand über Nacht dort hinstellt, kann es sein, dass die Fahrkartenausgabe morgens wieder öffnet und dann auch wieder Kontrollpersonal herumläuft. Dann liegt kein Parkschein im Auto und man bekommt einen Strafzettel. Wahrscheinlich ist der Parkplatz nicht dafür ausgelegt, über Nacht benutzt zu werden. Auch wenn es unangenehem ist, könnte es in dieser Situation das beste sein, einfach zu zahlen.

Gruß
Nordland
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

bbernie666 hat folgendes geschrieben::
Die Fahrkarte habe ich am Automaten gekauft und vor dem P&R-Parkplatz steht ein Schild, auf dem steht: Deutsche Bahn AG, Parken nur mit Parkschein, erhältlich an der Fahrkartenausgabe.. (oder so ähnlich)


Könnte es sein, dass es diesen Parkschein auch am Automaten gibt? Frage
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Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend wohl nicht. Bislang habe ich an allen Bahnhöfen, die ich in der letzten Zeit aufgesucht hatte, Parkautomaten vorgefunden. Sogar in Hintertupfingen. Winken
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