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Rückzahlung vom kommunalen Versorger ?

 
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Bauherrberlin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:45    Titel: Rückzahlung vom kommunalen Versorger ? Antworten mit Zitat

Hallo Community,
habe gestern beim Essen am Nebentisch ein Gespräch mitbekommen. Da ging es um eine Rückzahlung für Hauseigentümer vom kommunalen Versorger, die wohl jedem Hauseigentümer zusteht, irgendwas mit einem Urteil. Wer weiß was darüber?
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hws
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 17:03    Titel: Re: Rückzahlung vom kommunalen Versorger ? Antworten mit Zitat

Bauherrberlin hat folgendes geschrieben::
habe gestern beim Essen am Nebentisch ein Gespräch mitbekommen.?
äähhmm - hüstel ...

Bauherrberlin hat folgendes geschrieben::
Da ging es um eine Rückzahlung für Hauseigentümer vom kommunalen Versorger, die wohl jedem Hauseigentümer zusteht, irgendwas mit einem Urteil. Wer weiß was darüber?
Etwas detaillierter? Wenn es um zuviel gezahlte Vorauszahlungen für irgendwelche Leistungen des Versorgers geht - selbstverstandlich. In der Höhe, die man zhuviel gezahlt hat.
Und wenn es um die Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer geht - wurde geändert und das Finanzamt muss nun Steuer rückzahlen. (aber hat nix mit nem Haus zu tun)

Ein "jeder Hasubesitzer kriegt 100Euro aus dem Konjunkturpaket" ist mir nicht bekannt.

hws
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cobold64
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ging es dabei um die Berliner Wasserbetriebe? Die haben bei der Berechnung von neuen Hauswasseranschlüssen bzw. bei Arbeiten daran über Jahre hinweg einen zu hohen Umsatzsteuersatz berechnet. Für alle Arbeiten die ab 2000 erfolgten, wird nun die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurückerstattet. Das muss man allerdings beantragen (mit Rechnungsnummer und -datum), geht über die Homepage der BWB.
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westerwaelder
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:29    Titel: Vielleicht das ? Antworten mit Zitat

Hi Bauherrberlin,
ich weiß zwar nicht, ob Du das meinst, aber ich habe einen Anspruch für mein 2003 erbautes Haus an den Wasserversorger geltend machen lassen. War ´ne Firma in Berlin.
Da geht es um die falsch berechnete MWST für Hauswasseranschlüsse.
Innerhalb von ein paar Wochen war ein netter Scheck über 330 € da.
Kann man sicher auch selbst machen, bin aber ´ne faule Socke...

Vielleicht hilft Dir das....
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