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wie Gewerbemieter kostengünstig raussetzen?

 
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 09:50    Titel: wie Gewerbemieter kostengünstig raussetzen? Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, ich hätte folgendes Problem:

Jemand hätte von mir eine Lagerhalle gemietet, die er bis unters Dach mit Gerümpel (alte Fahrräder etc.) vollgestellt hat und ich hätte wegen ausbleibernder Mietzahlungen (vielleicht 12 Mieten) gekündigt ohne dass der Mieter auch nur Anstalten machen würde, auszuziehen. Wie bekäme ich ihn schnell und kostengünstig raus?

Weitere Annahmen:
1) Schlägertrupps wären nicht mein Ding
2) Der Mieter wäre pleite, würde H4 empfangen
3) Der Gerichtsvollzieher wäre bei der e.V. belogen worden. Der Staatsanwalt hätte aber keine Lust dem nachzugehen, weil er in größerer Sache gegen den M ermittelt?
4) Das Gerümpel in der Halle könnte man als Sammlerstücke oder Flohmarktartikel (alte Fahrräder) ansehen. Es wäre also nicht automatisch als wertlos anzusehen...
5) Es würde sich für das Gerümpel keine billigere Unterbringung finden lassen.

Fragen:
A) Macht es irgendeinen Sinn das Gerümpel zu pfänden (VM-Pfandrecht) und dann versteigern und danach verschrotten zu lassen? Was dürfte ich nach Pfändung? Dürfte ich alles bei Internetauktionshaus [Name geändert] reinsetzen oder müßte ich einen Gutachter/Versteigerer holen? Kosten? Zeitrahmen?
B) Welche Möglichkeiten außer Räumungsklage (zahlt ja erstmal der VM und bleibt danach darauf sitzen) hätte man?
C) Was käme nach der Räumungsklage, wenn der M immer noch nicht räumt? Wann darf man den Müllwagen rufen?
D) On-top: Was wäre zu tun, wenn der Mieter ins Gefängnis käme und das Gerümpel immer noch in der Halle ist?

Schon einmal vielen Dank im voraus!
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Herzliche Grüße
FOC

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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

a) Wenn nichts wertvolles dabei ist, bleibt man auf den Kosten sitzen
b) Keine wirklich legalen, wobei es noch die Möglichkeit gibt, alle Scheiben einzuschlagen. Dies hat mal ein Wohnungsvermieter gemacht, anschließend ist der Nomade sofort ausgezogen. Ich hatte mal dazu im Strafrecht nachgefragt ob das legal sei und niemand wusste einen § der anzuwenden wäre. Hausfriedensbruch war es nicht, da der VM die Wohnung nicht betreten hat, ebenso keine Sachbeschädigung, da es sein Eigentum ist. Ob das auch bei einen Gewerbemieter Sinn macht, würd ich eher verneinen.
c) Der Gerichtsvollzieher muss eigentlich räumen, hier wäre das Stichwort: "Berliner Räumung" angebracht, dann tauscht der Gerichtsvollzieher nur das Schloß. Kommt wesentlich billiger.
d) Normalerweise sollte dann das Zeug eingelagert werden, dass wird vermutlich der Gerichtsvollzieher tun.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich stellt sich bei solchen Dingern immer wieder die Frage: wie weist der Mieter nach, dass er dieser rechtmässigen Kündigung nicht nachgekommen ist?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 03:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Karsten: das ist aber auch nicht legal Winken

Hi Strider: Du schreibst "Der Gerichtsvollzieher muss eigentlich räumen". Auf wessen Kosten soll denn das geschehen? Was macht er danach? Wegschmeißen oder Versteigern? Hier geht es um 90m2, die bis unter die Decke (3m) vollgestapelt sind. Wie schnell leert er die Halle vermutlich nachdem er Berliner-geräumt hat?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Gerichtsvollzieher räumt, dann lagert er alles ein was er versteigern kann oder von dem er meint das er dafür was bekommt. Davon werden dann die Kosten bezahlt. In der Regel wird das nicht ausreichend sein und der VM auf den restlichen Betrag sitzen bleiben.

Bei der Berliner Räumung wird nur das Schloss getauscht, dann macht der Gerichtsvollzieher nichts weiter. Dementsprechend sind auch die Kosten gering. Dann muss der VM das Zeugs los werden bzw. verkaufen.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Strider,

da ich mal annehme, dass der VM die Räumung und die Einlagerung bezahlen (bzw. vorstrecken) muss (ich kenne mich da nicht aus), wäre das ja extrem teuer für den VM.

Was passiert nach der Berliner Räumung? Wer stellt dann den Wert des Eingelagerten fest, wenn der VM, wie Du schreibst, alles verkaufen muss? Was passiert, wenn er es alles als Schrott ansieht und wegschmeißt - oder unter dem Preis verkauft, den es laut M wert sein soll? Eigentlich kann doch nur eine offizielle Versteigerung den "Marktwert" erbringen...
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte noch keine Berliner Räumung, daher weiss ich auch nicht genau wie das dann weiter abläuft. Ich denke der VM wird sein Pfandrecht auf alle Sachen erklären und dann selber versuchen das Zeugs unters Volk zu bringen. Wie er das dann macht wird wahrscheinlich seine Sache sein. Der VM macht eigentlich das was der Gerichtsvollzieher bei ner normalen Räumung gemacht hätte. Da er es aber selber macht, spart er sich die Kosten für den Gerichtsvollzieher.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Kurz gesagt: Berliner Räumung ist billich, das bezahlt man aber mit erheblichen rechtlichen Risiken. Wenn man dazu nicht wagemutig genug ist und auch nicht logistisch entsprechend (z. B. mit Manpower und großer Scheune zum Einlagern) ausgestattet ist, dann kann es irgendwann Probleme geben. Bleibt also die Frage, ob Geiz wirklich geil wäre.
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hi !
Das Zeug ist ja schon in der dafür "billigst möglichen Scheune", der angemieteten aber nicht bezahlten Lagerhalle, d.h. Logistik entfällt. Die offene Frage ist, unter welchen Voraussetzungen der VM die Sachen verkaufen darf, damit der M hinterher nicht sagen kann "unter Wert verkauft".
Wer weiß dazu etwas?

Evtl. frage ich sonst mal den Gerichtsvollzieher, der wird aber nicht sehr auskunftsfreudig sein, da man ja dann seinen Job macht Winken
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Die offene Frage ist, unter welchen Voraussetzungen der VM die Sachen verkaufen darf, damit der M hinterher nicht sagen kann "unter Wert verkauft". Wer weiß dazu etwas?

Evtl. frage ich sonst mal den Gerichtsvollzieher, der wird aber nicht sehr auskunftsfreudig sein, da man ja dann seinen Job macht Winken


nun, wenn der vermieter sein vermieterpfandrecht geltend macht, dann kann der verkauf nach den grundsätzen der §§ 1228 ff. BGB erfolgen - insbesondere des 1233. da deshalb der verkauf nach 1235 I zu erfolgen hat, freut sich auch der gerichtsvollzieher, denn er ist derjenige, der für den öffentlichen verkauf zuständig ist. ihn zu fragen, kann daher nichts schaden, wobei ich bisher keinen gerichtsvollzieher gefunden habe, der das schon mal gemacht hat - ich mußte bisher immer helfend zur seite stehen (weshalb man das auch besser einem anwalt überlassen sollte).

bedeutet in praxi: man schickt dem GV einen auftrag, und los geht´s. und ja, natürlich geht das ohne titel.


@strider: man spart nicht die kosten des GV bei der berliner räumung, denn den braucht man für die herausgabevollstreckung eh. man spart sich dessen auslagen für die räumungsvollstreckung, i.d.R. bestehend aus den kosten eines ganz normalen umzugsunternehmens.
_________________
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, das Gespräch mit dem GV war ähnlich frustrierend wie das Gespräch mit dem Anwalt:

GV:
1) VM muss erst einen Titel haben - sonst macht der GV gar nichts
2) Der GV ist der einzige, der versteigern darf. Damit es dem GV nicht passiert, dass am Versteigerungstermin nicht mehr vorhanden ist, besteht er auf Auslagerung auf Kosten des VM: 5000-10000 Euro Vorkasse...

Anwalt:
Hier greift VM-Pfandrecht nicht richtig, da dabei davon ausgegangen wird, dass die Versteigerung mindestens die Kosten für Auslagerung und Aufbewahrung von mind. 2 Monaten decken wird - was hier nicht der Fall sein wird.
Daher: keine legale Möglichkeit ohne immende Kosten für VM

Was soll man dazu sagen: Rechtsstaat !
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FOC

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