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Verfasst am: 21.03.09, 20:08 Titel: Grabpflege für 24 Jahre trotz Enterbung
Hallo,
A ist enterbt worden; Die Schwester B fordert nun nach Eintritt des Erbfalls von A die Beteiligung an der Grabpflege für 24 Jahre.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Muß sich in diesem Fall A als enterbte Person an diesen Kosten beteiligen
die Angehörigen sind bestattungspflichtig.
Aber wer ist denn dann für das Grab zuständig ?
Es muss gepflegt werden und irgendwann abgeräumt bze aufgelöst werden. Wer muss das eigentlich machen ?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 21.03.09, 22:56 Titel:
Roni hat folgendes geschrieben::
Aber wer ist denn dann für das Grab zuständig ?
Es muss gepflegt werden und irgendwann abgeräumt bze aufgelöst werden. Wer muss das eigentlich machen?
Derjenige, dem nach der jeweiligen Friedhofssatzung das Nutzungsrecht an dem Grab zusteht; das wird in aller Regel ein bestattungspflichtiger Angehöriger des Bestatteten sein.
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers (§ 1968 BGB).
Und wie ist das mit dem Pflichtteilsberechtigten?
Muß dieser einen Teil der Grabpflege für 24 Jahre gegen seinen Willen tragen nur weil der eigentliche Erbe das so möchte
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