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Grabpflege für 24 Jahre trotz Enterbung

 
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usch4711
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 20:08    Titel: Grabpflege für 24 Jahre trotz Enterbung Antworten mit Zitat

Hallo,
A ist enterbt worden; Die Schwester B fordert nun nach Eintritt des Erbfalls von A die Beteiligung an der Grabpflege für 24 Jahre.
Wie ist denn hier die Rechtslage?
Muß sich in diesem Fall A als enterbte Person an diesen Kosten beteiligen Frage
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers (§ 1968 BGB).
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

die Angehörigen sind bestattungspflichtig.
Aber wer ist denn dann für das Grab zuständig ?
Es muss gepflegt werden und irgendwann abgeräumt bze aufgelöst werden. Wer muss das eigentlich machen ?

Gruß roni
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Aber wer ist denn dann für das Grab zuständig ?
Es muss gepflegt werden und irgendwann abgeräumt bze aufgelöst werden. Wer muss das eigentlich machen?

Derjenige, dem nach der jeweiligen Friedhofssatzung das Nutzungsrecht an dem Grab zusteht; das wird in aller Regel ein bestattungspflichtiger Angehöriger des Bestatteten sein.
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usch4711
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers (§ 1968 BGB).


Und wie ist das mit dem Pflichtteilsberechtigten? Weinen
Muß dieser einen Teil der Grabpflege für 24 Jahre gegen seinen Willen tragen nur weil der eigentliche Erbe das so möchte Frage
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Pflichtteilsberechtigter ist kein Erbe. Er hat deshalb auch nicht die Pflichten eines Erben.
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