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Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 17 Wohnort: irgendwo neben Berlin
Verfasst am: 22.03.09, 08:44 Titel: Kauf im Auktionshaus, Ware weg, Gewerbl. VK fordert EV
Hallo, kurze Nachfrage zu foldendem fiktiven Sachverhalt. Privatkäufer kauft einen Artikel im Auktionshaus bei einem gewerblichen VK im Sofortkauf. Artikel kommt nie an. Nach langem Hin und Her und sehr zögerlichem bis nicht vorhandenem Kommunikationsverhalten des VK hat der Käufer die Nase voll, erklärt seinen Rücktritt und möchte sein Geld zurück. Daraufhin schickt ihm der VK eine eidesstattliche Versicherung zum Sendungsverlust, die der Käufer im Original unterschrieben zurückzuschicken hätte und dann erst würde das Geld erstattet. Ist das denn rechtens?
Darf jeder eine EV fordern? Also zB auch der Käufer vom VK über den Versand
Frage: Darf ein gewerblicher VK solch eine Auflage machen? Wie ist das geregelt?
Wie ist hier die Rechtslage? _________________ Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 17 Wohnort: irgendwo neben Berlin
Verfasst am: 22.03.09, 09:29 Titel:
Danke, das dachte ich mir.
Hier mal zum Lesen:
"Eidesstattliche Versicherung
Mir, xxx, wohnhaft xxx, ist die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung bekannt.
Zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft und gegebenfalls bei den zuständigen Gerichten versichere ich hiermit an Eides statt folgenden Sachverhalt: Ich habe am 20.12.2008 17:03:34 bei der xxx den Artikel xxx zum Preis in Höhe von 12,00 erworben und um Zusendung durch unversicherten Versandweg gebeten. Mir ist bekannt, daß ich im Verlustfall Anspruch auf Ersatzleistung durch den Verkäufer habe.
Ich versichere, die Sendung nicht erhalten zu haben und das auch dritte Personen die Sendung nicht in meinem Namen angenommen und an mich weitergeleitet haben.
Sollte ich die Sendung künftig noch erhalten, verpflichte ich mich, den Verkäufer hierüber unverzüglich zu verständigen.
"
Genau das erwartet der VK unterschrieben im Original zurück.
Ich denke, der Käufer würde hier dem VK schreiben, dass er, wenn denn eine Anzeige vom VK gestellt wird, den zuständigen Behörden auf Verlangen gern eine derartige Erklärung abgeben wird und ansonsten auf zügige Rückerstattung pochen. Und das würde vermutlich eine laaange Geschichte _________________ Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
Was soll das bringen? Ich sehe noch kein strafbares Handeln des Verkäufers. Versuchen kann er es doch. Vielleicht ist die Ware tatsächlich ordnungsgemäß verschickt worden. Dann ist der Versuch des VK, den K zu einer schriftlichen Stellungnahme zu verpflichten, durchaus nachvollziehbar...
Bei näherer Betrachtung ist diese selbstgestrickte eidesstattliche Versicherung natürlich absurd, wie will der Unterzeichner z.B. garantieren, dass nicht Dritte das Päckchen an sich gebracht haben? Das ist unmöglich.
Der Käufer könnte sich noch einmal an den Verkäufer wenden, den Sachverhalt (Gefahrenübergang bei Verbrauchsgüterkauf, keine EV im Zivilrecht) schildern, vom Vertrag zurücktreten und (nachweisbar!) eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2008 Beiträge: 17 Wohnort: irgendwo neben Berlin
Verfasst am: 22.03.09, 14:14 Titel:
Danke für die Antworten, mir erschien es auch eher absurd. Der Käufer würde aber sicher keine Polizei mit so etwas belästigen, die sollen mal lieber ihre originäre Arbeit machen
Nun ja, nach der Vorgeschichte würde das einem fiktiven Käufer hier sicher noch einiges an Zeit und Mühe kosten. Mal sehen, wie der fiktive Fall sich weiterentwickelt - und danke nochmal! _________________ Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
Muss denn nicht erstmal der Verkäufer nachforschen was mit seiner Sendung passiert ist? Es soll ja Fälle geben wo Subsubsubunternehmen eines Postversenders Sendungen unterschlage oder verbummelt haben...
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