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Kauf im Auktionshaus, Ware weg, Gewerbl. VK fordert EV

 
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vidrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 17
Wohnort: irgendwo neben Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 08:44    Titel: Kauf im Auktionshaus, Ware weg, Gewerbl. VK fordert EV Antworten mit Zitat

Hallo, kurze Nachfrage zu foldendem fiktiven Sachverhalt. Privatkäufer kauft einen Artikel im Auktionshaus bei einem gewerblichen VK im Sofortkauf. Artikel kommt nie an. Nach langem Hin und Her und sehr zögerlichem bis nicht vorhandenem Kommunikationsverhalten des VK hat der Käufer die Nase voll, erklärt seinen Rücktritt und möchte sein Geld zurück. Daraufhin schickt ihm der VK eine eidesstattliche Versicherung zum Sendungsverlust, die der Käufer im Original unterschrieben zurückzuschicken hätte und dann erst würde das Geld erstattet. Ist das denn rechtens?
Darf jeder eine EV fordern? Also zB auch der Käufer vom VK über den Versand Cool
Frage: Darf ein gewerblicher VK solch eine Auflage machen? Wie ist das geregelt?
Wie ist hier die Rechtslage?
_________________
Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine "Eidesstattlichen Versicherungen" gegenueber einem Privatmann oder einer Firma. Das gibt es nur bei "zustaendigen Behoerden".
§156 StGB
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vidrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 17
Wohnort: irgendwo neben Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, das dachte ich mir.
Hier mal zum Lesen:
"Eidesstattliche Versicherung

Mir, xxx, wohnhaft xxx, ist die Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung bekannt.

Zur Vorlage bei der Staatsanwaltschaft und gegebenfalls bei den zuständigen Gerichten versichere ich hiermit an Eides statt folgenden Sachverhalt: Ich habe am 20.12.2008 17:03:34 bei der xxx den Artikel xxx zum Preis in Höhe von 12,00 erworben und um Zusendung durch unversicherten Versandweg gebeten. Mir ist bekannt, daß ich im Verlustfall Anspruch auf Ersatzleistung durch den Verkäufer habe.

Ich versichere, die Sendung nicht erhalten zu haben und das auch dritte Personen die Sendung nicht in meinem Namen angenommen und an mich weitergeleitet haben.

Sollte ich die Sendung künftig noch erhalten, verpflichte ich mich, den Verkäufer hierüber unverzüglich zu verständigen.
"
Genau das erwartet der VK unterschrieben im Original zurück.
Ich denke, der Käufer würde hier dem VK schreiben, dass er, wenn denn eine Anzeige vom VK gestellt wird, den zuständigen Behörden auf Verlangen gern eine derartige Erklärung abgeben wird und ansonsten auf zügige Rückerstattung pochen. Und das würde vermutlich eine laaange Geschichte Böse
_________________
Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
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Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Da versucht aber einer, den Spieß umzudrehen.

Ab zur Polizei und Strafanzeige stellen.
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ratio legis
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 103

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da versucht aber einer, den Spieß umzudrehen.

Zitat:
Ab zur Polizei und Strafanzeige stellen.


Was soll das bringen? Ich sehe noch kein strafbares Handeln des Verkäufers. Versuchen kann er es doch. Vielleicht ist die Ware tatsächlich ordnungsgemäß verschickt worden. Dann ist der Versuch des VK, den K zu einer schriftlichen Stellungnahme zu verpflichten, durchaus nachvollziehbar...

Bei näherer Betrachtung ist diese selbstgestrickte eidesstattliche Versicherung natürlich absurd, wie will der Unterzeichner z.B. garantieren, dass nicht Dritte das Päckchen an sich gebracht haben? Das ist unmöglich.

Der Käufer könnte sich noch einmal an den Verkäufer wenden, den Sachverhalt (Gefahrenübergang bei Verbrauchsgüterkauf, keine EV im Zivilrecht) schildern, vom Vertrag zurücktreten und (nachweisbar!) eine Frist zur Rückzahlung des Kaufpreises setzen.
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vidrin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.01.2008
Beiträge: 17
Wohnort: irgendwo neben Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten, mir erschien es auch eher absurd. Der Käufer würde aber sicher keine Polizei mit so etwas belästigen, die sollen mal lieber ihre originäre Arbeit machen Smilie
Nun ja, nach der Vorgeschichte würde das einem fiktiven Käufer hier sicher noch einiges an Zeit und Mühe kosten. Mal sehen, wie der fiktive Fall sich weiterentwickelt - und danke nochmal!
_________________
Einen schönen Tag
vidrin
(Unwissend in jeder Hinsicht)
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Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Muss denn nicht erstmal der Verkäufer nachforschen was mit seiner Sendung passiert ist? Es soll ja Fälle geben wo Subsubsubunternehmen eines Postversenders Sendungen unterschlage oder verbummelt haben...
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