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Lebensversicherung: Versicherte Person ändern

 
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Tröt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 22:38    Titel: Lebensversicherung: Versicherte Person ändern Antworten mit Zitat

Frau X möchte bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft 2 Lebensversicherungen abschließen, allerdings für zukünftige Kinder. Sie erklärt dem Versicherungsmakler M, dass sie zwar schwanger ist, aber noch keine eigenen Kinder vorhanden sind. Daraufhin erklärt M, er glaube, dass Frau X die Versicherungen zunächst auf andere Personen (als "Versicherte Personen") abschließen und nach der Geburt der eigenen Kinder dann diese anstelle der vorherigen "Platzhalter" eintragen lassen könne. Da er sich aber nicht sicher ist, dass der Vorgang so wirklich gehandhabt werden kann, wird vereinbart, dass Makler M sich erst noch einmal vergewissert und dann ggf. ein neuer Termin für die Vertragsabschlüsse verabredet wird. So geschieht es: Makler M meldet sich kurze Zeit später mit der Nachricht, dass man es so handhaben könne und es kommt daher zum Vertragsabschluss.
2 Jahre später hat Frau X 2 eigene Kinder und möchte nun diese als "Versicherte Personen" in die Verträge eintragen lassen. Die Versicherung lehnt ab mit der Begründung, man müsse die alten Verträge kündigen und neue abschließen, was natürlich mit finanziellen Nachteilen für Frau X verbunden wäre und dass es zwischenzeitlich ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gäbe, dass dann gelten müsse.

Wie ist hier die Rechtslage?
Kann Frau X auf einer Änderung bestehen, die ja schließlich Voraussetzung für die Vertragsabschlüsse war?
Welche Möglichkeiten hat Frau X, ohne allzu große finanzielle Verluste hinnehmen zu müssen?

Vielen Dank für jede Hilfe!
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dangermouse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe zwar keine LV aber sowas ähnliches. bei mir steht mein Vater drin da ich niemenden habe.
Mein versicherungsmann hat gesagt wenn ich eine Frau, Kinder habe kann ich das ohne Probleme ändern.

Auf keinen Fall Kündigen.
Denn der Rückkaufswert ist sehr gering und beim widerholten Abschluss fallen nochmals Gebühren an. Deshalb verdient ihr Fuzzi nochmals.
2LV halte ich auch für zu viel. Ich hoffe nicht das es DXXX Vermögensberatung war.
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Tröt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

2 LV, weil 1 für jedes Kind.

Noch ein Nachtrag: Eine Änderung des Bezugsrechts ist möglich.
Die vorher als "Platzhalter" eingesetzten Personen sind übrigens auch Kinder, wie von Makler M empfohlen - wenige Jahre älter natürlich und "normaler", guter Gesundheitszustand.
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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

da der Vertrag auf eine spezielle Person ( Alter , Geschlecht, Gesundheitszustand ) berechnet wurde, kann eine Versicherte Person nicht verändert werden.

Wenn der Abschluß über einen "echten Makler " stattgefunden hat, kann in meinen Augen keinerlei Forderung auf Änderung an die Gesellschaft gestellt werden, da ein Makler im Namen des Kunden arbeitet und keine offiziellen Aussagen für den Versicherer tätigen kann.

Evtl. kann wg. Fehlberatung der Makler in irgendeiner Form belangt werden, hier wird es aber auch auf die Beweisbarkeit ankommen.
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Tröt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, eben aus dem Grund, dass später die eigenen Kinder eingesetzt werden sollten, wurde vom Makler auch empfohlen, vorerst auch "ähnliche" Personen, also Kinder ähnlichen Alters und guten Gesundheitszustandes, einzusetzen. Dem wurde schließlich auch entsprochen.

Der Makler arbeitet ausschließlich für diese Versicherungsgesellschaft; ich möchte ihm nicht unterstellen, absichtlich falsche Aussagen gemacht zu haben, um einen Vertragsabschluss zu erwirken, aber zumindest der Verdacht kommt mir langsam auf. Er hat sich doch extra nochmal über den Sachverhalt informiert! Das wäre keine Fehlberatung, sondern Vorsatz, oder wie ist das zu sehen?
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Tröt hat folgendes geschrieben::
...Der Makler arbeitet ausschließlich für diese Versicherungsgesellschaft;...

Dann ist er kein Makler und dürfte damit neben einer möglichen Fehlberatung auch noch gegen die Vermittlerrichtlinie verstoßen haben, wenn er sich als solcher ausgegeben hätte oder diesen Anschein erweckt.

Gibt es Beratungsprotokolle zu den Vorgängen?
Wurde die angedachte Vorgehensweise dort festgehalten?

Die Änderung/Austausch der versicherten Person sollte vom Prinzip her möglich sein, wenn die versicherten Personen tatsächlich gleich alt sind und den gleichen Gesundheitszustand haben. Nachtrag: Vorbehaltlich der Zustimmung des Versicherers.
Das ist aber hier - zumindest beim Alter - nicht der Fall.

Wessen Kinder sind denn überhaupt versichert worden?
Doch nicht etwa die des 'Maklers' Frage Ausrufezeichen
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr


Zuletzt bearbeitet von chatterhand am 20.03.09, 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Tröt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

"Makler" war vielleicht die falsche Bezeichnung; ich hatte bei der fraglichen Versicherungsgesellschaft angerufen und um einen Beratungstermin gebeten. Da kam dann Herr M, also nehme ich an, dass er ausschließlich für die Gesellschaft arbeitet.

Schriftliche Protokolle gibt es nicht, aber mein Exmann war bei allen Gesprächen dabei und kann alles bestätigen. Versichert sind jetzt sein Neffe + Nichte, in meiner Familie gibt es keine Kinder (außer meinen halt).

Ist es denn ein Problem, dass die beiden Kinder, die eingetragen werden sollen, jünger sind? Je jünger, desto gesünder, kann man doch (natürlich sehr vereinfacht) sagen. Und genau das war ja der Gedanke dahinter.
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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 12:29    Titel: Re: Lebensversicherung: Versicherte Person ändern Antworten mit Zitat

Tröt hat folgendes geschrieben::
2 Jahre später hat Frau X 2 eigene Kinder und möchte nun diese als "Versicherte Personen" in die Verträge eintragen lassen.!

Gab es hier schon die "Beratungsprotokolle" wie heute, Wann genau war der Abschluß?]

Bei unserer Gesellschaft ist ein Wechsel der VP in keinem Fall möglich ( auch wenn es sich um vergleichbare Risiken handelt).
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Tröt
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vertragsabschluss war November oder Dezember 2004.
Beratungsprotokolle gab es nicht.
Laut aktueller Auskunft der Vers.Ges. ist nun auch generell kein Wechsel der VP möglich. Die vergleichbaren Risiken hatte ich angeführt, weil die Gesellschaft diese in ihrer ersten Änderungs-Ablehnung als Begründung aufführte (obwohl meine Kinder ja jünger und nachweislich völlig gesund sind).

Bleibt also nur, in irgendeiner Weise gegen M vorzugehen?
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willa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ach so, Vertragsabschluss 2004 - da sollte wohl noch das Steuerprivileg gerettet werden - an sich doch ein löblicher Gedanke,

Überlegen wir doch mal - warum ist die versicherte Person denn so wichtig? Ist sie gar nicht, außer man möchte das Todesfallrisiko versichern und da ist man eh besser mit einer Risiko-LV beraten.

Nun, möge X doch die Versicherten Personen versicherte Personen sein lassen und die VERSICHERUNGSNEHMEREIGENSCHAFT auf Ihre Kinder übertragen, wenn es geht - meist mit Volljährigkeit.

Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten ist nämlich der Versicherungsnehmer und nicht die Versicherte Person - die ist bloß das "Risiko".

Keine gute Idee ist die Kündigung der Versicherung und ein wirklicher Schaden ist ja eigentlich auch nicht entstanden - worauf soll e man also den "Makler" verklagen?
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