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Verfasst am: 30.09.04, 11:41 Titel: Verwertungsrecht für Fotos
Hallo,
ich bin betreiber einer Partybilderseite und hätte diesbezüglich eine Frage zum Urheberecht von Fotos.
Wenn uns ein Fotograf die Verwertungsrechte für seine Fotos gibt (zum veröffentlichen) kann er dann im Nachhinein durch seine Urherberrechte die Veröffentlichung der Bilder unterbinden? Das Verwertungsrecht ist vertraglich geregelt:
(Auszug)
$4 Nutzungsrechte Punkt 4: Die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen. Es ist der GGbR jedoch gestattet, Duplikate, Reproduktionen und Vervielfältigungen herzustellen und das Bildmaterial elektronisch, digital oder analog auf unbestimmte Zeit zu speichern und jederzeit wieder zu veröffentlichen.
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