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Verfasst am: 21.03.09, 19:37 Titel: Schadensersatz vom Vermieter bei Wohnungszusage
Hallo aus Köln!! brauche dringend einen juristischen Rat. Vor ca. 2 Monaten habe ich eine Wohnung einem Vermieter per email zugesagt. Ein Tag später als der Mietvertrag zustande kommen sollte, habe ich allerdings abgesagt. D.h. ich habe den Mietvertrag nicht unterzeichnet. Nun erhalte ich eine Email Vom Vermieter mit folgendem Text:
"zu der Wohnung kann ich Ihnen nun mitteilen, dass die Vermietung inzwischen erfolgreich verlaufen ist. Durch die von Ihnen trotz verbindlicher Zustimmung erfolgte nicht Abnahme der Wohnung ist ein Mietausfall in Höhe von 560 EUR entstanden. Ich bitte Sie diesen zu übernehmen. Der Mietausfall ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass Sie verbindlich zugesagt haben und dann kurzfristig dennoch nicht die Wohnung beziehen wollten. Eine Vermietung zum 01.03.2009 war dadurch nicht mehr erreichbar. Unter der Bedingung, dass Sie sich mit der Übernahme des direkten Mietausfalls bereit erklären, erfolgt der Verzicht auf die Übernahme weiterer Kosten für Werbemaßnahmen, Besichtigungen, Nebenkosten usw."
Meine Frage: Kann er diesen Mietausfall wirklich auf mich umlegen? Selbst wenn ich zugesagt habe und erst 24 Stunden später abgesagt habe??
Mit deiner E-Mail dürfte ein Vertrag zustandegekommen sein, den DU aber nicht eingehalten hast.
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
ich habe eben meine Email Zusage gefunden:
"wie bereits Telefonisch besprochen bestätige ich Ihnen die Zusage der 3 Zimmer Wohnung in Köln, xx weg 12. Die Mietvertragsunterzeichnung wird voraussichtlich morgen nachmittag stattfinden."
Ich schließe mich Elektrikör an.
Auch m. E. ist ein Vertrag zustande gekommen. Es wurde offenbar bei der Besichtigung dem VM bereits zugesagt, die Wohnung zu mieten. Diese Zusage wurde durch eine E-Mail nochmals bestätigt.
Ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform.
Auch ich denke, dass die Forderung des VM berechtigt sind, denn: Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Und selbst, wenn angenommen wurde, dass noch kein Vertrag abgeschlossen wurde, hat der potentielle Mieter immer noch vorvertragliche Rücksichtnahme-Pflichten, welche hier verletzt wurden. Auch daraus kann sich ein Schadensersatzanspruch herleiten lassen.
War die Bestätigung vom VM oder "Mieter" gesendet worden?
Zitat:
"wie bereits Telefonisch besprochen bestätige ich Ihnen die Zusage der 3 Zimmer Wohnung in Köln, xx weg 12. Die Mietvertragsunterzeichnung wird voraussichtlich morgen nachmittag stattfinden."
Wenn diese vom M gesendet wurde, kann der M sogar sehr glücklich sein, da der er im schlimmsten Fall (wenn der VM nicht sofort weitervermietet hätte) verpflichtet gewesen wäre 3 Monatsmieten zu bezahlen aufgrund der gesetzlichen Küdnigungsfrist
War die Bestätigung vom VM oder "Mieter" gesendet worden?
nadi.star hat folgendes geschrieben::
ich habe eben meine Email Zusage gefunden:
(Hervorhebung von mir)
Alles klar? _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
danke euch für eure Beiträge..habe auf anderes gehofft:-)))
Die schriftliche Zusage kam von mir (also Mieter). Aber die ist doch recht allgemein gehalten oder nicht? Sagen wir mal so..die Wohnung war sowieso sehr schwer zu vermieten gewesen, wegen der unschönen und eher asigen gegend. Aus diesem Grund habe ich mich dagegen entschieden. Der Vermieter nutzt es jetzt aus um die Kosten für den Leerstand auf mich abzuwelzen. Kann man da nicht aus ausweg finden, in dem man sagt man wäre sich bei der mietvertragsunterzeichnung nicht einig geworden und daher mein Rückzieher. Ich weiss, dass es nicht korrekt ist zuzusagen und dann wieder abzuspringen, aber wie gesagt die Wohnung hatte ausser mir keine Interessenten.
Was meint ihr??
Aber die ist doch recht allgemein gehalten oder nicht?
Der Vertrag wird vermutlich schon bei der Besichtigung zustande gekommen sein.
VM sagt, dass er die Wohnung vermieten will, Mieter sagt, dass er die Wohnung mietet. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag. Dieser wurde durch die E-Mail lediglich bestätigt - und zwar nicht "allgemein" sondern m. E. ganz konkret.
nadi.star hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter nutzt es jetzt aus um die Kosten für den Leerstand auf mich abzuwelzen.
Der VM nutzt hier überhaupt nichts aus. Er nimmt seine Rechte wahr. Und das dürfte doch wohl legitim sein, oder?
nadi.star hat folgendes geschrieben::
Kann man da nicht aus Ausweg finden,
Ich denke nein.
nadi.star hat folgendes geschrieben::
in dem man sagt man wäre sich bei der mietvertragsunterzeichnung nicht einig geworden
Man ist sich mit dem VM doch einig geworden, s. oben _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Der Vertrag wird vermutlich schon bei der Besichtigung zustande gekommen sein. VM sagt, dass er die Wohnung vermieten will, Mieter sagt, dass er die Wohnung mietet. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Vertrag.
Nicht ganz. Zu prüfen wäre, ob der Vertragsschluss nicht unter das Haustürgeschäft fällt. Und wenn Jaeckel mal irgendwann Zeit findet, meinen angebotenen Beitrag für die KB freizuschalten wird man das dort nachlesen können.
Hier in diesem Fall erledigt sich das Thema Haustürgeschäft aber, weil
Zitat:
Dieser wurde durch die E-Mail lediglich bestätigt - und zwar nicht "allgemein" sondern m. E. ganz konkret.
Zitat:
nadi.star hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter nutzt es jetzt aus um die Kosten für den Leerstand auf mich abzuwelzen.
Der VM nutzt hier überhaupt nichts aus. Er nimmt seine Rechte wahr. Und das dürfte doch wohl legitim sein, oder?
Das sehe ich ganz genau so, zumal die Kommentare in Schmidt-Futterer und Blank/Börstinghaus zum Thema Abbruch der Vertragsverhandlung unmissverständlich sind. Der Mieter kann eigentlich noch froh sein, dass es dem Vermieter gelungen ist, die Wohnung relativ kurzfristig weiter vermieten zu können. Der Vermieter hätte auch, da ein Mietvertrag wirksam zustande kam, auf die gesetzliche Kündigungsfrist hinweisen und daher für 3 Monate Miete zzgl evtl vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen bestehen können.
Es gilt, was RM mitunter weniger charmant aber treffend schreibt: erst denken, dann handeln.
nadi.star hat folgendes geschrieben::
Kann man da nicht aus Ausweg finden,
Der Ausweg wurde doch schon gefunden, oder besser gesagt: vom Vermieter angeboten.
Zitat:
nadi.star hat folgendes geschrieben::
in dem man sagt man wäre sich bei der mietvertragsunterzeichnung nicht einig geworden
Man ist sich mit dem VM doch einig geworden, s. oben
Eben. Und deshalb fordert die verzweifelte Suche nach Lösung des nadi.star'schen Problems heraus, dass Antworten gegeben werden sollen, die nicht der Intention des FDR entsprechen.
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