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Missstände im Wohnhaus - was kann man tun?

 
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Nicky1986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 12:41    Titel: Missstände im Wohnhaus - was kann man tun? Antworten mit Zitat

Hallo,
also bei uns im Haus läuft einiges schief, nur kümmert sich kein anderer Mitmieter, daher möchte ich das nun in die Hand nehmen.
Leider sind es immer die Nachbarskinder, von denen die Beeinträchtigungen ausgehen.

1. Problem:
Die Nachbarskinder schmieren mir Edding im Hausflur herum. Wohnungsgenossenschaft will nichts unternehmen. Wie ist die Rechtslage?

2. Problem: Die Nachbarskinder rauchen im Hausflur. Habe sie dabei erwischt und auch etwas gesagt, geändert hat sich nichts. Wohnungsgenossenschaft reagiert nicht. Wie ist die Rechtslage?

3. Problem: Lärm durch Nachbarskinder. Wir haben nichts gegen Kinder, wissen auch, das diese Lärm verursachen. Das Problem liegt aber darin, dass sie von 7 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts toben (lautes poltern - das scheint die einzige Art zu sein, wie sie sich fortbewegen), sie weinen ständig, werden angeschreit. Habe schon überlegt dem Jugendamt bescheid zu geben, da es oft wirklich krass ist (unser Haus ist nicht hellhörig, aber wenn die losschreien, höre ich alles und es sind nicht immer nette Wörter). Oftmals klingt es, als ob sie von irgendwo runterspringen. Eine Flurlampe ist schon runtergekommen und im Wohnzimmer wackelt sie extrem. Ruhezeiten werden nicht eingehalten (vorallem sonntags ist es schlimm). Wir haben auch versucht mit der Familie zu reden, doch sind die Eltern angeblich nicht da und wenn man es den Kids sagt, hat man das Gefühl sie machen zum Schure noch lauter.
Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen. Würden daher gern wissen, wie die Rechtslage in dem Fall wäre, da ja Kinderlärm toleriert werden soll.

Es wäre super, wenn uns jemand ein paar Tips geben könnte. Ausziehen können wir uns nicht leisten, da es eine günstige Wohnung ist und wir als Studenten nicht mehr Geld haben.

Nicky
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

1 und 2 werden nicht ausreichend sein um eine Mietminderung vornehmen zu können. Das heisst die Mieter haben kein Druckmittel gegen den VM.

3. Hier könnte eine Mietminderung möglich sein, es sollte allerdings bedacht werden das die Gerichte in Deutschland sehr kinderfreundlich urteilen. Aber von einer Mietminderung wird das Problem auch nicht weggehen. Selbst wenn der VM dann aktiv wird, kann es gut 2 Jahre dauern bis das Problem gelöst ist.

Das einfachste und schnellste, um selber Ruhe zu bekommen, wird ein Umzug sein.
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Nicky1986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
Also auf gut deutsch, haben wir nichts in der Hand und somit sind weitere Beschwerden bei der Wohnungsgenossenschaft umsonst.
Einen schönen Sonntag noch.
Nicky
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pcwilli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es muss nicht jeder Kinderlärm toleriert werden und man muss auch nicht immer sofort umziehen.
Warum soll immer der geschädigte umziehen ? ?

Wurden dem Vermieter oder der Hausverwaltung diese Mängel fernmündlich oder schriftlich mitgeteilt?

Wenn nur fernmündlich würde ich mich mal mit einem Anwalt für Mietrecht zusammen setzen und die ganze Angelegenheit besprechen und durch ihm eine Mietminderung ansetzen. Alles andere wird der Anwalt auch mit dem Mieter besprechen.

Hier kann nachgelesen werden was Kinder dürfen und was nicht.

http://www.kinderinfo.de/rechte/mieter.htm

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_1340.html

Eltern haben in Bezug auf Kinder und diese zu beaufsichtigen auch einige Pflichten und Mieter gegenüber diesen Eltern auch Rechte.

Der Vermieter muss im Ernstfall den Ruhestörer, also die Eltern die Wohnung kündigen.
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
1 und 2 werden nicht ausreichend sein um eine Mietminderung vornehmen zu können. Das heisst die Mieter haben kein Druckmittel gegen den VM.

Aber sicher doch.

1. Verschmierte und/oder bemalte Wände im Treppenhaus rechtfertigen eine Mietminderung. Vgl AG Köln -207 C 14/97-

2. Rauchen im Treppenhaus löst mindestens einen Unterlassungsanspruch aus. Vgl AG Hannover - Az 70 II 414/99-

 
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Shit happens
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Frank Oseloff"]
Strider hat folgendes geschrieben::

2. Rauchen im Treppenhaus löst mindestens einen Unterlassungsanspruch aus. Vgl AG Hannover - Az 70 II 414/99-

 


Schon aus Brandschutzgründen. Wer Feuer hat, um eine Zigarette anzuzünden, kann es auch zum Kokeln nutzen. Sagen Sie das nicht den Kindern, sagen Sies den Eltern. Übrigens wie alt sind die Kurzen?

Das Schreien der Eltern als "Mittel der Erziehung" fällt nicht unter die richterlich geschützten Lebensäußerungen der Kinder.
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Nicky1986
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die vielen Meldungen.

@schickse: es sind 7 Kinder im Alter von 3 bis 15 Jahren. Die die rauchen sind 13 und 15. Wir haben das Gespräch mit den Eltern gesucht, doch sind sie angeblich nie da (haben 3 mal geklingelt immer nur die Kids an der Tür).

Wir haben jetzt noch einmal ein Schreiben fertig gemacht. Wenn die Genossenschaft dann immer noch nix macht, werden wir mal mit einem Anwalt sprechen, denn wie pcwilli sagte, warum sollen denn immer die Geschädigten ausziehen.

Also nochmal Dankeschön!!!
Nicky
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Michelle2512
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nicky1986 hat folgendes geschrieben::
... , warum sollen denn immer die Geschädigten ausziehen.

Also nochmal Dankeschön!!!
Nicky


Weil der "Geschädigte" für den anderen Weg seeeehr viel Geduld und noch viel mehr Nerven und noch viiiiiiiiiiiiiel mehr Zeit braucht.
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CWisnewski
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 532
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nicky1986 hat folgendes geschrieben::
Die die rauchen sind 13 und 15.


In diesem Zusammenhang könnte man auch mal der Sache nachgehen, wo die Kurzen eigentlich die Fluppen herhaben...
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Michelle2512 hat folgendes geschrieben::
Weil der "Geschädigte" für den anderen Weg seeeehr viel Geduld und noch viel mehr Nerven und noch viiiiiiiiiiiiiel mehr Zeit braucht.
Die Zeit kommt einem aber immer länger vor wenn man nichts unternommen hat.
So kann man aber sagen "Ich habe es versucht und was unternommen".und muss abwarten.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mietminderung nicht ohne Anwalt? Ist ja OK, aber mal die Kosten zum Erfolg/Nutzen verglichen?
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