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Wenn ich mich hier nocheinmal einmisteln darf:
a) sollte ich Dich richtig verstanden haben, wird hier im Forum keine Beratung durchgeführt, sondern lediglich Hinweise gegeben auf eine rechtliche Sachlage, da wir hier von fiktiven Fällen ausgehen und b) ist es wohl doch schon sehr erheblich, um welchen "Wert" es geht. Ist doch ganz klar. Wenn der Beratungsaufwand des Rechtsanwaltes und seine Arbeit sehr umfangreich war, war auch die Rechnung entsprechend hoch. Und wenn dies der Fall ist, dann schickt man die nicht einfach schnoddrig zurück, wie eine 80 Euro-Rechnung für ein geführtes Telefonat von 10 Min. (Beispiel) Sowas braucht Fingerspitzengefühl. Daß der Anwalt bei sehr umfangreichen Arbeiten sich fast noch beleidigt und erniedrigt fühlt, liegt doch dann klar auf der Hand. Ich nehme an, deshalb hat Engelchen das wissen wollen (?) LG Phönix _________________ Gruß
Phö-nixe
Das spielt aber im Gebührenrecht keine Rolle. Er hat ein Anschreiben verfasst, also ist die Geschäftsgebühr angefallen. Die Quersubventionierung der Fälle mit niedrigen Streitwerten und Beratungshilfesachen durch Fälle mit höheren Streitwerten ist vom Gesetzgeber so gewollt.
Wenn die Rechnung korrekt ist und der Mandant mir diese im Original zurück schickt, dann ist diese Handlung mit "Schmier dir diesen wertlosen Fetzen in die Haare" zu übersetzen und führt logischerweise zu wenig fingerspitzenfühligen Schritten des Anwalts.
Und 80 € für 10 Minuten Beratung sind doch ok. Das sind 67 € netto für die Klärung eines rechtlichen Problems, welches der Mandant nicht selbst klären konnte. Sogar, wenn die Auskunft lapidar lautet: "Zahl, da kann man nichts machen", spart sich der Mandant durch diesen Rat u.U. Kosten und Nachteile, die ein vielfaches Wert sind. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Um mal von ganz vorne anzufangen, wie hoch war denn der Geschäftswert und was ausser der Beratung hat der Rechtsanwalt geleistet ?
Und um mal noch weiter vorne anzufangen: Was interessiert bei einer Beratung der Geschäftswert?
schön, dass sich deine beratungen immer auf werte beziehen, die die kappung greifen lassen ... _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Seit Juli 2007 interessiert der Gegenstandswert bei der (Erst-)beratung wirklich nicht mehr.Die Gebühr soll ausgehandelt werden. Falls dies nicht passiert, zahlt man die "übliche Gebühr" nach BGB. Diese ist ausdrücklich nicht mehr die "alte" gegenstandswertabhängige Beratungsgebühr nach RVG a.F.
Da viele Anwälte keine Lust mehr haben, vielleicht erst mal ne halbe Stunde den Sachverhalt zu prüfen, um den Wert der Sache zu ermitteln und dann eine gegenstandswertorientierte Vergütung zu vereinbaren, wird zunehmend auf Pauschalen zurückgegriffen.
Nach neuem RVG ist es auch technisch keine "Kappungsgrenze", sondern eine Höchstgrenze. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
wieder was gelernt ... man macht es halt zu selten, gut dass sich die damen auskennen _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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