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meine Noch-Ehefrau hat eine Rückforderung für die Eigenheimzulage von 2007 und 2008 erhalten.
Hintergrund:
Wir haben uns 2006 getrennt. 2001 hatten wir gemeinsam ein Haus gebaut und gemeinsam die Eigenheimzulage geantragt.
Ich lebe noch im Haus, meine Frau ist zeitweise 2007 noch einmal in unser Haus gezogen, um einen neuen Versuch zu starten.
Kann es sein, dass sie Ihren Anteil zurückzahlen muss? Sie hat bis Ende 2008 noch für das Haus mitgezahlt?
Die Scheidung ist noch nicht vollzogen. Im Januar 2009 hatten wir einen Notartermin zur Scheidungsvereinbarung. Scheidung wird 2010 vollzogen.
Frage: Muss meine Frau die Eigenheimlage zurückzahlen? Gibt es Möglichkeiten für einen Einspruch?
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