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Rückhaltung der Kaution zu Recht?!

 
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:36    Titel: Rückhaltung der Kaution zu Recht?! Antworten mit Zitat

Eine Frau vermietet "von Privat" an einen Gewerbetreibenden. Die Mietsache (Büro) hat vertraglich eine Teeküche. Der Mieter betreibt aber in dem Büro einen Herd zum Essen kochen, und zwar ohne Dunstabzugshaube!!! Der Vermieter sprach den Mieter an, daß das so nicht geht und bekam postwendend die Kündigung (nach 6 Wochen Mietzeit). Die Kündigung ist ordentlich, mit 3 Monaten Kündigungsfrist, allerdings will der Mieter nun die Kaution, die bereits mehrfach angemahnt wurde, nicht mehr zahlen, da in der Kürze der Zeit das Büro nicht verwohnt werden könne.
Das sieht der Vermieter allerdings anders, da der Büroraum, bzw. die Bauart / Isolierung nicht für das Kochen, v.a. ohne Wrasenabzug, geeignet ist. Auch gibt es in dem Raum kein geeignet großes Fenster um ausreichend zu belüften!
Der Vermieter möchte nun einen Mahnbescheid verschicken, um die Kaution zu erhalten, da er befürchtet, daß das Büro nach Auszug katastrophal aussehen wird.
Ist das sinnvoll? Macht etwas anderes Sinn?
Und wer ist eigentlich wirklich im Recht?

Danke und LG
Anja
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde im Mietvertrag extra darauf hingewiesen, dass im Sozialraum nicht gekocht werden darf?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kaution ist vom Mieter an den Vermieter zu zahlen, wenn dieses im Mietvertrag so bestimmt wurde. Meist ist da ein Fristenplan: drei Monate lang je 1/3 der Kaution zu zahlen. Dem muss der Mieter nachkommen.
Kommt er dem nicht nach, ist es sinnvoll, wenn der VM darauf klagt, denn nach Mietende hat er sonst keine Sicherheiten und kann auch nicht mehr so einfach auf die Zahlung der Kaution klagen, denn dann steht ihm der Rückzahlungsanspruch des Mieters gegenüber Smilie

Das hat alles mit Kochen nix zu tun.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

FOC hat folgendes geschrieben::
Das hat alles mit Kochen nix zu tun.

Das stimmt.... Winken ...interessieren würde es mich trotzdem... Winken
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hier handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag, hat also mit Wohnraum-Mietrecht nichts zu tun. Es gilt was in einem Gewerbemietvertrag vereinbart wurde. Wenn dort vereinbart ist das die Kaution in einer Summe am Mietanfang zu zahlen ist, ist es auch so.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:04    Titel: Re: Rückhaltung der Kaution zu Recht?! Antworten mit Zitat

Angie 71 hat folgendes geschrieben::
Der Vermieter möchte nun einen Mahnbescheid verschicken, um die Kaution zu erhalten, da er befürchtet, daß das Büro nach Auszug katastrophal aussehen wird. Ist das sinnvoll? Macht etwas anderes Sinn?

die vertragliche verpflichtung zur kaution besteht während des gesamten mietverhältnisses und teilweise gar noch darüber hinaus. derzeit wäre ein mahnbescheid daher zulässig und begründet.

problem dürfte nur sein: bis der mahnbescheid zugestellt ist (und nach widerspruch der anspruch begründet), könnte der anspruch schon nicht mehr begründet sein, denn nach dem ende des mietverhältnisses ist der vermieter verpflichtet, die kaution zurückzugewähren. zwar billigt ihm die rechtsprechung diesbezüglich eine überlegungsfrist zu, aber auch die (zwischen 2 und 6 monaten) könnte dann schon abgelaufen sein. ist dies während des prozesses der fall, kann der vermieter theoretisch nur entweder für erledigt erklären oder auf die konkreten forderungen (die zu dem zeitpunkt dann ja schon feststehen sollten) umstellen - einzig wegen der mglw zu erwartenden betriebskostennachzahlung bliebe ein teil der ursprünglichen kautionsforderung begründet. die kosten des verfahrens dürfte in diesem fall immer der mieter zu tragen haben, aber der eigentliche zweck der kaution wird sich nicht erreichen lassen.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:36    Titel: @ktown Antworten mit Zitat

Das kann ich so im Moment leider nicht sagen. Fest steht, das im Vertrag (Beschreibung der Mietsache) eine TEEKÜCHE steht (eingerichtet ist ein Kühlschrank und ein Spülbecken) und auch gar kein Platz für einen Herd vorgesehen ist. Es ist auch nicht wirklich ein "Sozialraum", sondern ein Büro mit zwei Räumen, wobei die Teeküche Bestandteil des einen Raumes ist. Der Raum lässt sich nur durch einen kippbaren Glasbaustein belüften, was (auch für ganz doofe!!!) jedem einleuchten dürfte, nicht ausreichend ist....
Außerdem ist das Teil an eine Buchhaltung vermietet worden - und jetzt müssen sich die Mitarbeiter während ihrer Nachtschichten dort plötzlich etwas Warmes kochen!!! Überrascht
Das ist die erste Buchhaltung mit Nachtschicht, von der ich höre!

Liebe Grüße
Anja
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:42    Titel: ... noch vergessen... Antworten mit Zitat

Der Vermieter wohnt direkt nebenan - man hätte ja mal fragen / drüber reden können...
Aber es wird ein Gasherd mittels einer Gasflasche betrieben - die auch im Büro aufgestellt ist (also nix mit Flasche draussen im Gasschrank und Zuleitung nach drinnen)
Ob das so richtig und zulässig ist?! Bin da leider kein Fachmann. Birgt das evtl Gefahren? (Nur noch mal zusätzlich zu den Dünsten...)

Liebe Grüße
Anja
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Angie,

ich glaube darüber brauchen Sie sich keine Sorgen mehr zu machen, denn es wurde ja gekündigt ...
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Herzliche Grüße
FOC

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