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Person A kauft beim Händler B einen PC.
Der PC funktioniert 3 Wochen nach dem Kauf nicht mehr:
A bringt ihn deshalb zu B und bittet um Reparatur.
Nach über 3 Wochen ist der PC immer noch nicht repariert.
A setzt B 1 weitere Woche Frist, um den PC zu reparieren, ansonsten will er vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückerhalten.
Hat A alles richtig gemacht und erhält er den Kaufpreis zurück ?
Wenn bereits nachweisbar 3 Wochen verstrichen waren, dann könnte die Fristsetzung durchaus als angemessen betrachtet werden. Ist dies der Fall, hat der Käufer bei Nichtleistung tatsächlich das Recht zum Rücktritt, es sei denn der Mangel ist unerheblich. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
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