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Verfasst am: 22.03.09, 17:00 Titel: "Urkundenfälschung" bei Fehlstundenminderung erfül
Partei A bricht nach der 12 ab und hat ca 130 entschuldigte und 40 unentschuldigte Fehlstunden. Aus Angst, so nie ein Praktikum zu bekommen, entfernt Partei A jeweils eine Stelle bei den beiden Zahlen und hat nun nurnoch 13 entschuldigte und 4 unentschuldigte Fehlstunden. Die Noten und alles Andere bleiben völlig gleich.
Ist hier der Straftatbestand Urkundenfälschung erfüllt?
Es kommt darauf, wie entfernt wird.
Das Original zu verändern, wäre eine Urkundenfälschung.
Eine Kopie zu manipulieren, wäre es nicht.
Ein "falsches Original"(also eine Manipulation als Original auszugeben) herzustellen, wäre Urkundenfälschung.
In jedem Fall wäre nebenbei u.U. ein Betrug erfüllt.
Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Wie wird das Vergehen geahndet?
Nach §267 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahren.
Bein Anwendung von Jugendstrafrecht(Täter unter 18 oder u.U. unter 21) milder(ggf. auch Sozialstunden oder Freizeitarreste. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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