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Heizkostennachzahlung nach Ende des Mietverhältnisses

 
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:09    Titel: Heizkostennachzahlung nach Ende des Mietverhältnisses Antworten mit Zitat

Der Fall:
Ein Mieter hat zum 31.12.2008 seine Wohnung fristgerecht gekündigt.
Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter Mängel fest, die in gegenseitiger Absprache vom Mieter am zweiten Januar-Wochenende beseitigt werden sollen.
Als der Mieter an diesem zweiten Januar-Wochenende in der Wohnung die Mängel beseitigt teilt der Vermieter ihm mit, dass das nicht mehr nötig sei, da er eh selbst einige Renovierungs- und Umbauarbeiten durchführen will.
Nun hat der Vermieter bereits vor dem 31.12.2008 des öfteren die Wohnung ohne Wissen des Mieters betreten, während dieser in seiner neuen Wohnung arbeitete, und in sämtlichen Räumen alle Heizkörper auf Maximum aufgedreht, um ein Auskühlen der Wohnung zu verhindern (der Mieter hatte die Heizkörper auf 1 eingestellt, was dem Vermieter aber wohl nicht reichte.) Nachdem der Mieter sich dagegen gewehrt hat, wurde sie vom Vermieter nicht mehr betreten.
In den ersten zwei Wochen des Januars hat der Mieter die alte Wohnung nicht mehr betreten.
Nun hat der Mieter eine Rechnung von den Stadtwerken erhalten, in dem ihm für die ersten zwei Januar-Wochen Heizkosten in Höhe von rund 150 Euro in Rechnung gestellt werden (soviel hatte er während des Mietverhältnisses im ganzen Monat), was den Verdacht nahe legt, dass der Vermieter in den zwei Januar-Wochen wieder ordentlich geheizt hat.

Die Zählerstände wurden zum 31.12.2008 abgelesen und nochmals an dem zweiten Wochenende im Januar. Letzterer wurde vermutlich vom Vermieter den Stadtwerken nachgemeldet.

Wie ist die Rechtslage? Muss der Mieter die Heizkosten nachzahlen, obwohl er nachweislich die Wohnung in dieser Zeit nicht betreten hat und das Mietverhältnis zum 31.12. gekündigt war?

Danke und Grüsse
Yorgo
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde nun vereinbart, dass der Mieter die Wohnung zwei Wochen länger nutzen kann, die Rückgabe also erst dann erfolgt, oder wurde die Wohnung zurück gegeben und vereinbart, dass er zu einem bestimmten Termin kommt, um die Arbeiten zu erledigen?
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

letzteres.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht teilt der Mieter den Stadtwerken einfach mit, dass diese Ablesung nicht stimmt.
Wenn irgendjemand irgendjemandem einen Schlüssel gibt, damit er in zwei Wochen etwas in der Wohnung erledigt, dann wird man davon ausgehen könnte, dass nicht vereinbart wurde, dass der Beauftragte bis dahin die Heizung zahlt. Jeder Handwerker würde sich bedanken.
Anders sähe es aus, wenn die Wohnung dem Mieter über das Ende der Mietzeit hinaus zur Verfügung gestellt würde. Dann wird man eine Vereinbarung (auch stillschweigend) unterstellen können, dass für diese Zeit Miete gezahlt wird, wozu dann auch die Heizung gehören würde.
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

wobei sich in diesem Fall dann die Frage stellt, in wiefern der Vermieter dann noch berechtigt ist die Wohnung zu betreten und sämtliche Heizkörper auf volle Kraft laufen zu lassen.
Also entweder gibt es noch ein "Mietverlängerungsverhältnis" - dann wäre es in Ordnung, dass der Mieter die Kosten übernimmt, aber dann hat der Vermieter auch nichts in der Wohnung zu suchen und die Heizkosten in die Höhe zu treiben, oder aber es gibt kein "Mietverlängerungsverhältnis" und der Mieter ist eh aussen vor in Sachen Nebenkosten.

Sehe ich das so richtig?
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

PS: Miete wurde für den Zeitraum nicht gezahlt.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre ja auch noch schöner. Cool
Ja. So wie du das verstanden hast, habe ich es gemeint.

Es gibt leider immer wieder diejenigen, die hier nachfragen: "Mein Vermieter und ich haben vereinbart, dass ich die Wohnung noch vier Wochen länger haben kann, weil ich sowieso keine neue habe und obendrein ja die Wände noch streichen muss. Jetzt will er dafür Miete. Muss ich das zahlen, obwohl wir gar nicht darüber geredet haben?"- Antwort: "Ja. Gerade, weil ihr nicht darüber geredet habt".

Um das von einander abzugrenzen, ging es mir. Wenn ihr verabredet: "nächste Woche komme ich vorbei und schraub' die Lampe ab", wird kein normal verständiger Mensch davon ausgehen, dass damit stillschweigend vereinbart wurde, bis dahin Nebenkosten zu zahlen.
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

OK, danke Smilie
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

leider muss ich den Fall nochmal aufgreifen, da sich der Energieversorger zwar mehrmals an den Vermieter gewandt hat, dieser sich aber vehement weigert die Energiekosten zu übernehmen und den Energieversorger immer wieder an den Mieter verweist.
Der Energieversorger droht nun mit Einschaltung seiner Rechtsabteilung gegen den Mieter.

Hier nochmal kurz der Fall mit den Fakten zusammengefasst:
- Das Mietverhältnis endete zum 31.12.08. Sowohl der Mietvertrag, als auch die Verträge mit dem Energieversorger wurden fristgerecht vom Mieter gekündigt. An diesem Tage wurden die Zählerstände abgelesen und dem Energieversorger durch den Vermieter mitgeteilt. Die Endabrechnung durch den Versorger wurde durchgeführt und mit dem Mieter abgerechnet.
- Bei der Übergabe der Wohnung am 31.12.08 wurden Mängel festgestellt. Zur Beseitigung dieser Mängel hat der Vermieter dem Mieter eine Frist eingeräumt. Der Mieter hat die Wohnung zu deren Beseitigung erst am 17.01.09 wieder betreten. An diesem Tage teilte der Vermieter dem Mieter jedoch mit, dass nichts mehr gemacht zu werden braucht. Nach einigem hin und her haben sich Vermieter und Mieter darauf geeinigt, dass der VM die Kaution einbehält und der Mieter keine weitere Arbeiten mehr zu erledigen hat.
- Am 17.01.09 wurden nochmals die Zählerstände notiert und auf einem Übergabe-Protokoll vermerkt, welches vom Vermieter und vom Mieter unterschrieben wurde.
- In der Zeit vom 01.01.09 bis zum 17.01.09 wurde die Wohnung nur vom Vermieter für Renovierungen etc. genutzt und massiv geheizt (Angst vor Auskühlung der Wohnung).
- Der Vermieter meldet die Zählerstände vom 17.01.09 dem Energieversorger nach und der will nun eine Nachzahlung von über 150 Euro für die zwei Wochen vom Mieter (der Mieter hat während seiner Mietphase nicht einmal im ganzen Monat diesen Betrag erreicht)
- Der Mieter hat sich bei jedem Schreiben des Versorgers schriftlich gewehrt und den Sachverhalt dargelegt. Der Versorger hat sich dann jedes Mal mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt, woraufhin der sich mit dem Übergabeprotokoll vom 17.01.09 wiederum gewehrt hat.

Der Versorger beruft sich nun auf dieses zweite Übergabeprotokoll und behauptet, dadurch wäre der Mieter in der Pflicht und hätte mit dem Versorger einen Vertrag. Somit müsste der Mieter dafür aufkommen.

Folgende Fragen hierzu:
1. Wenn der Mieter das zweite Übergabeprotokoll unterschreibt und damit die Zählerstände quittiert, bedeutet das automatisch, dass er auch die Kosten dafür zu tragen hat, obwohl weder ein Miet- noch ein Versorger-Vertrag bestand und der Vermieter die Kosten verursacht hat? Wenn das so wäre könnte ja jeder Vermieter beliebig irgendwelche Zählerstände nachmelden und dem Mieter die Kosten aufbrummen.
2. Angenommen, der Fall muss juristisch geklärt werden und der Mieter nimmt sich einen Anwalt, um sich zu wehren, ist es dann richtig, dass die gegnerische Seite im Falle des Verlierens die Kosten auch für den Anwalt des Mieters übernehmen muss?
3. Was kann der Mieter am sinnvollsten tun, wenn der Versorger die Rechtsabteilung einschaltet und von der ein Schreiben erhält mit der Aufforderung die Nachzahlung zu übernehmen?
4. Sehr hilfreich wäre es, wenn jemand ein Gerichtsurteil oder einen Paragraphen aus dem BGB hier posten könnte, damit sich der Mieter darauf berufen kann.



Vielen Dank nochmal und Gruß
Yorgo
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Yorgo
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Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte vielleicht jemand einen Tip, wo im BGB man dazu etwas finden kann oder ob es ein Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall gibt?

Danke und Gruß
Yorgo
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