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bin rentner mit deutscher und türkischer staatsangehörigkeit. habe eine minderjährige tochter die
in deutschland lebt. ich lebe in der türkei. meine rente beträgt 958 euro. jetzt hat mir meine rentenvers. ein anhörungsschreiben gesandt in dem steht das sie für den freistaat bayern von meiner rente 200 euro monatl. einbehalten wollen. habe zuerstmal widerspruch eingelegt ohne begründung.würde gerne prozesskostenhilfe und beratungshilfe in anspruch nehmen geht das ??? und dann einen rechtsanwalt beauftragen. folgende fragen stehen im vordergrund :
wie hoch ist der eigenbehalt ? habe gehört ca.770 euro. auch in der türkei wäre das zuwenig um menschenwürdig zu leben. insbesonders weil ich keine krankenversicherung mehr habe und von meiner rente ca200euro davon zahlen müsste um mich privat zu versichern.
kann der eigenbehalt erhöht werden wenn ich eine gerigfügige beschäftigung annehme?
treffen überhaupt die deutschen gesetzte auf mich zu ?
wien werden schulden beim eigenbehalt berücksichtigt ?
es existieren zwei rechtskräftige scheidungs und sorgerechtsbeschlüsse eines von meiner früheren frau in deutschland und eines in der türkei von mir, wobei das jeweilige land die ehze für geschieden erklärt und das alleinige sorgerecht in deutschland der mutter und in der türkei dem vater zugesprochen hat. was ist nun verbindlich ?
wie ist die rechtslage?
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