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Verkehrssicherungspflicht bei Gartenteich

 
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Anmeldungsdatum: 08.01.2009
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 18:48    Titel: Verkehrssicherungspflicht bei Gartenteich Antworten mit Zitat

Hallo

Zweifamilenhaus mit Garten vermietet.
Gartennutzungsrecht und Gartenpflegepflicht durch die beiden Mietparteien.
Im Garten ein Teich, in dem Kleinkinder ertrinken könnten. Haus und Garten eingezäund.

Eine Mietpartei hat nun Kleinkinder, mit Besuch von weitern Spielkameraden ist zukünftig zu rechnen.

Mieter wurden darauf hingewiesen, dass der Teich eine Gefahr für seine Kinder darstellt.

Wer ist für die Sicherung des Teiches zuständig, haftet ggf.

http://www.baederportal.com/fileadmin/user_upload/Mitglieder/Rechtsprechung/09BesB_der/OLG_Koeln_13_U_18-93_1993.pdf

Wer eine Gefahr schafft, ist für deren Absicherung zuständig. Vermieter hat deshalb Zaun um das Grundstück angelegt.

Wer muss nun den Teich auf dem umzäunten Grundstück sichern?

Danke für Antworten.
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