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Verfasst am: 22.03.09, 18:48 Titel: Verkehrssicherungspflicht bei Gartenteich
Hallo
Zweifamilenhaus mit Garten vermietet.
Gartennutzungsrecht und Gartenpflegepflicht durch die beiden Mietparteien.
Im Garten ein Teich, in dem Kleinkinder ertrinken könnten. Haus und Garten eingezäund.
Eine Mietpartei hat nun Kleinkinder, mit Besuch von weitern Spielkameraden ist zukünftig zu rechnen.
Mieter wurden darauf hingewiesen, dass der Teich eine Gefahr für seine Kinder darstellt.
Wer ist für die Sicherung des Teiches zuständig, haftet ggf.
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