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Gnadenrecht

 
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:02    Titel: Gnadenrecht Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht habt Ihr Ahnung vom Gnadenrecht und könnt mir eine Antwort geben.

Ein Urteil im Strafrecht ist seit 2 Jahren rechtskräftig und der Verurteilte krank und wahrscheinlich haftunfähig, denn nach bereits drei Untersuchungen beim Amtsarzt wurde dem Betroffen keine Vorladung zum Haftantritt zugestellt.

Ob er Haftfähig ist, wurde in dieser Zeit aber nie mitgeteilt und vom Betroffenen auch nie erfragt.

Nun wurde er in der Zwischenzeit für ein halbes Jahr von der Haft laut Beschluss der StA verschont, damit er seine Therapie fortführen kann.

Vor zwei Jahren wurde von Amts wegen auch ein Gnadenverfahren einleitet und nur habe ich telefonisch mitgeteilt bekommen, dass das Gnadenverfahren bzw.die Unterlagen zur Sta gesandt worden sind, weil er von der Haft zeitweise verschont wurde.
Eine schriftliche Mitteilung von der Gnadenstelle liegt aber nicht vor.

Meine Frage ist nun, ob das Gnadenverfahren immer ruht, wenn der Verurteilte haftunfähig ist bzw.er zeitweise von der haft verschont bleibt.

Es wäre nett, wenn mir hier vielleicht jemand helfen könnte.

Viele Grüsse,
Rechtunwissend
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DessertWolf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eine Frage aus Interesse. Wie kann ein Urteil schon seit 2 Jahren rechtskräftig sein und bis jetzt wurde er noch nie zum Haftantritt geladen?

Es heißt doch, dass die Ladung unmittelbar zu erfolgen hat.

Schauen sie sich doch mal die Gnadenordnung ihres Bundeslandes an was da drin steht!

In fast allen Bundesländern wird die Strafe nicht gehemmt wenn man ein Gnadengesuch einlegt. Mir ist zur Zeit nur das Land Berlin bekannt das die Haft aufgeschoben wird bei einem Gnadengesuch, in allen anderen Ländern müssen eigentlich schon Gründe vorliegen und wenn diese vorliegen, sollten sie auch darüber unterrichtet werden.

Ich bin gerade bei einem Gnadengesuch beteiligt und habe als Dritter ein Gnadengesuch für jemanden gestellt. Die Haft wurde vorläufig eingestellt und nun gegt die Sache vor den Sozilen Diensten die einen Bericht schreiben müssen.


Was ist das für eine Therapie? Eine Therapie für die Psyche? Wenn ja wieso wurde dann die Haft ausgesetzt bis die abgeschlossen wird? Ich meine wenn er sich abschließt und dann in Haft geht, ist man ja danach eh wieder an dem Punkt wie vor der Therapie, also im Straßendeutsch auch ballerballer genannt.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das Gnadenrecht ist Ländersache, somit läßt sich Ihre Frage ohne die Angabe des Bundeslandes leider nicht beantworten. Es ist aber gut möglich, dass die Bearbeitung der Gnadensache "zurückgestellt" wird, um abzuwarten, ob den Interessen des Verurteilten durch andere Maßnahmen (Strafaufschub) Rechnung getragen werden kann. Vielleicht soll auch eine erneute Haftfähigkeitsprüfung abgewartet werden.
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Rechtunwissend
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 74
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal herzlichen Dank für die Antworten
Das Urteil wurde im Oktober 2006 im Bundesland NRW verkündet und ist seit März 2007 rechtskräftig.

Viele Grüsse,

Rechtunwissend
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