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Recht vom Hof zu weisen?

 
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:06    Titel: Recht vom Hof zu weisen? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an, Mieter A und B eines 2-Fam.Hauses haben jeder einen eigenen Garten und gemeinsam einen Hof dazwischen.
Nun halte sich Nachbarin B häufig mit anderen Personen auf dem Hof auf (quatschen, grillen...), die sich gegenüber A nicht immer einwandfrei benehmen. (Nichts Gravierendes, was anzeigewürdig wäre, aber doch eben so, daß A sich gestört fühlt.)
Hat A nun das Recht diese Leute vom Hof zu verweisen? Muß B mit denen in den eigenen Garten? Der VM wohnt nicht am Ort.

Hat jemand eine Meinung?
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hof scheint also eine Gemeinschaftsfläche zu sein, die keine Mietpartei für sich allein in Anspruch nehmen, daher dort aber auch kein Hausrecht ausüben kann. Hier müsste wohl der Vermieter wegen einer Nutzungsregelung angesprochen werden.
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evesmum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort. So etwas hatte ich mir schon gedacht, allerdings gehofft, den Vermieter da raus halten zu können.
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