Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Marathon90 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 45
|
Verfasst am: 22.03.09, 19:33 Titel: Abmahnungsgebühr von der Steuer abzusetzen? |
|
|
Webdesigner A wird von Webdesigner B auf 5000 Euro abgemahnt (pauschale Einigung).
Webdesigner A zahlt.
Kann Webdesigner A (Kleinunternehmer) dies von der Steuer abziehen? |
|
Nach oben |
|
|
Marathon90 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 45
|
Verfasst am: 24.03.09, 22:29 Titel: . |
|
|
Hat keiner eine Antwort? |
|
Nach oben |
|
|
Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
|
Verfasst am: 25.03.09, 04:22 Titel: |
|
|
Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt? _________________ Geist ist Geil! |
|
Nach oben |
|
|
whvceltic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
|
Verfasst am: 25.03.09, 17:39 Titel: |
|
|
Adromir hat folgendes geschrieben:: | Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt? |
wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe? |
|
Nach oben |
|
|
Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
|
Verfasst am: 25.03.09, 20:37 Titel: |
|
|
whvceltic hat folgendes geschrieben:: | Adromir hat folgendes geschrieben:: | Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt? |
wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe? |
Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
|
Nach oben |
|
|
Bernd S. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 398
|
Verfasst am: 25.03.09, 21:33 Titel: |
|
|
Zurück zum Ursprung:
Ich sehe keinen Grund, weshalb dieser betriebliche Aufwand nicht den Gewinn mindern und damit als Betriebsausgaben abziehbar sein sollte. [Die 5.000 € tatsächlich vom Steuertbetrag abziehen zu wollen - wie man bei strenger Lesart, vermuten könnte - war ja hoffentlich nicht wirklich die Frage.]
Für Verspätungszuschläge auf betriebliche Steuerarten gilt dies entsprechend. Mit "Geldstrafen" im Sinne des § 12 Ziffer 4 EStG haben weder die Abmahnkosten noch die Verspätungszuschläge etwas zu tun.
Gruß
Bernd |
|
Nach oben |
|
|
whvceltic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
|
Verfasst am: 26.03.09, 08:48 Titel: |
|
|
Ronald hat folgendes geschrieben:: | whvceltic hat folgendes geschrieben:: | Adromir hat folgendes geschrieben:: | Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt? |
wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe? |
Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald |
vgl. zum Beispeil BFH, Urteil v. 22. 1. 1997, I R 64/96. Verspätungszuschlag zur Kapitalertragsteuer ist Betriebsausgabe; ebenso der Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer. |
|
Nach oben |
|
|
Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
|
Verfasst am: 26.03.09, 09:04 Titel: |
|
|
whvceltic hat folgendes geschrieben:: | Ronald hat folgendes geschrieben:: | whvceltic hat folgendes geschrieben:: | Adromir hat folgendes geschrieben:: | Welchen Sinn hätten Strafen, wenn man sie über eine Steuerrückerstattung wieder kompensiert bekommt? |
wieso bekomme ich dann Verspätungszuschläge zu bestimmten Steuerarten auch über die Steuer kompensiert? ist der Verspätungszuschlag nicht auch eine Strafe? |
Wie sieht denn diese "Kompensation" aus?
Mit freundlichen Grüßen
Ronald |
vgl. zum Beispeil BFH, Urteil v. 22. 1. 1997, I R 64/96. Verspätungszuschlag zur Kapitalertragsteuer ist Betriebsausgabe; ebenso der Verspätungszuschlag zur Umsatzsteuer. |
Nun - meine Gegenfrage sollte nicht die Abziehbarkeit bestimmter VerspZ als Betriebsausgabe infrage stellen. Es sah nur so aus, als ob eine 100%ige Kompensation gemeint war. Daß ein Teil als Steuerminderung zurückkommt, ist mir schon klar (Grundsatz: Ist die Steuer abziehbar, dann sind es auch die steuerlichen Nebenleistungen.).
Mit freundlichen Grüßen
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
|
Nach oben |
|
|
whvceltic FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 1197 Wohnort: Wilhelmshaven
|
Verfasst am: 26.03.09, 09:49 Titel: |
|
|
nein ich bezog mich auf Adromir und der sprach auch nur von Kompensation auch wenn er nur "teilweise" meinte. |
|
Nach oben |
|
|
Ronald FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
|
Verfasst am: 26.03.09, 11:23 Titel: |
|
|
whvceltic hat folgendes geschrieben:: | nein ich bezog mich auf Adromir und der sprach auch nur von Kompensation auch wenn er nur "teilweise" meinte. |
teilweise Kompensation ist in Ordnung.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
|
Nach oben |
|
|
|