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Notebook Wandlung Wert ...?

 
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hansk
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:56    Titel: Notebook Wandlung Wert ...? Antworten mit Zitat

Hallo ...

Verbraucher kauft vor 1 1/2 Jahren ein Notebook, es war in der Zwischenzeit, 4 mal beim Hersteller Kundendienst immer wegen dem gleichen Fehler. Es wurde immer das gleiche Bauteil gewechselt.

Jetzt steht eine Wandlung bevor, welcher Preis kommt hier zum tragen ..?
Der Kaufpreis ( Preisverfall in 2 Jahren ca. 30 % ) ... oder Zeitwert ?

Gruss

Hansk

Sehr glücklich
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mit Wandlung der Rücktritt nach 437 ivm 323 BGB gemeint ist, so darf der Verkäufer die gezogene Nutzung (=Wertersatz) vom zu erstattenden Kaufpreis abziehen.

Allerdings kommt auch eine Garantieleistung in Frage, für die alleine die Garantiebestimmungen maßgeblich sind.
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