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Hallo,
vllt. koenntet Ihr mir behilflich sein bei folgendem Fall:
Person A schließt einen Fitnessvertrag am 22. Maerz 2009 ab. Im Vertrag steht geschrieben:
Startdatum: 22.03.2009
Die Vereinbarung beginnt am: 27.03.2009 und laeuft ueber 6 Monate.
Die Vereinbarung verlaengert sich jeweils um 6 Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekuendigt wird.
Nach Vertragsabschluss erhaelt Person A zugleich eine Mitgliedskarte.
Kann Person A den Fitnessvertrag bis zum 27.03.2009 kuendigen, ohne das der der Vertrag wirksam wird?
In diesem Fall existiert keine Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung.
Allein bei einem Umzug in eine weiter entfernte Stadt wäre eine Kündigung denkbar
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