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Verfasst am: 23.03.09, 00:41 Titel: Bonusregelung bei Kündigung
Moin! Ich habe da von einem Problem gehört, über das ich gerne vor dem Einschalten eines Anwaltes klären würde, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg bestehen könnte...
Lt. nicht näher definierten Zusatz zu einem Arbeitsvertrag besteht ein Anspruch auf eine Bonuszahlung, die maximal 10% meines Jahresgehaltes ausmachen kann und die von speziell definierten Arbeitszielen abhängt. Die Bemessungsgrundlage ist das Geschäftsjahr, in diesem Fall von April bis März. Dieses ist aber nicht fixiert, schrifltich besteht nur eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die da lautet: Der AN nimmt teil am Management Incentive Programm, mit 10%.
Der betreffende AN ist aber Ende Dezember ausgeschieden,wird somit nicht das volle Geschäftsjahr im Unternehmen bleiben, davon ungeachtet sind alle 5 Ziele weitestgehend erreicht worden.
Die GF erklärt nun, dass ein Anspruch auf den Bonus nur dann besteht, wenn der AN das volle GJ im Unternehmen gewesen ist.
Dieser Meinung kann ich mich logischerweise erst mal nicht anschließen, zumal wie gesagt darüber keine schriftliche Regelung besteht.
Ich bin der Meinung, der AN hätte somit Anspruch auf 75% des Bonus als Höchstgrenze.
Gibt es hierzu irgendwelche arbeitsrechtlichen Regelungen? Wie ist die Rechtslage?
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