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Lohnfortzahlung nach Freistellung festem Arbeitsverhältnis

 
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herbstsonne
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Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:59    Titel: Lohnfortzahlung nach Freistellung festem Arbeitsverhältnis Antworten mit Zitat

Meine Frage:

Nach Freistellung auf 1Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis zur Weiterbildung (ohne Leistungsbezüge/Ansprüche) war ich vor Wiedereintritt bedauerlicherweise 2 Wochen erkrankt.

AG lehnt daraufhin Entgeltfortzahlung für diese Zeit ab-Begründung: Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer.

Das Arbeitsvertragsverhältnis bestand aber auch im Jahr der Freistellung-war lediglich um 1 Jahr unterbrochen.

Wie ist die Rechtslage?

Besten Dank im Voraus für Rückmeldungen.

herbstsonne
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