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Verfasst am: 23.03.09, 10:59 Titel: Lohnfortzahlung nach Freistellung festem Arbeitsverhältnis
Meine Frage:
Nach Freistellung auf 1Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis zur Weiterbildung (ohne Leistungsbezüge/Ansprüche) war ich vor Wiedereintritt bedauerlicherweise 2 Wochen erkrankt.
AG lehnt daraufhin Entgeltfortzahlung für diese Zeit ab-Begründung: Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer.
Das Arbeitsvertragsverhältnis bestand aber auch im Jahr der Freistellung-war lediglich um 1 Jahr unterbrochen.
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