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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 23.03.09, 09:32 Titel: Wer ist Arbeitgeber? |
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In einem Arbeitsvertrag ist als Arbeitgeber genannt
MHW Mustermann Handel und Wandel e.K.
Arbeitsvertrag wurde von "dem" Chef unterschrieben.
Lt. Handelregister ist die Ehefrau Firmeninhaberin.
Wer muss/darf eine wirksame Kündigung aussprechen? "Chef" oder Inhaberin? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 23.03.09, 09:45 Titel: |
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Jeder der dazu von der Geschäftsleitung/dem Inhaber autorisiert/Vollmacht erteilt wurde. Üblicherweise ist der Geschäftsführer berechtigt. Wer hatte denn von Seiten des AG den AV unterschrieben. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 23.03.09, 11:04 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Wer hatte denn von Seiten des AG den AV unterschrieben. |
Mustermann
Die Firma macht das anscheinend mit System, um gegenüber den AN den wahren Inhaber zu verschleiern.
Ist ja bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht unerheblich ob der "falsche" verklagt wird oder nicht. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 23.03.09, 11:51 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | Smiler hat folgendes geschrieben:: | Wer hatte denn von Seiten des AG den AV unterschrieben. |
Mustermann
Die Firma macht das anscheinend mit System, um gegenüber den AN den wahren Inhaber zu verschleiern.
Ist ja bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht nicht unerheblich ob der "falsche" verklagt wird oder nicht. |
I.d.R. ist das "falsche" verklagen nun nicht wirklich erheblich. Denn eine Klage richtet sich wohl oft gegen Unternehmen XY vertreten durch ABC.
Dazu gibt es
BAG 2 AZR 525/05 hat folgendes geschrieben:: |
.....Ergibt sich in einem Kündigungsrechtsstreit aus den gesamten erkennbaren Umständen, etwa aus dem der Klageschrift beigefügten Kündigungsschreiben, wer als beklagte Partei gemeint ist, so ist eine Berichtigung des Rubrums unbedenklich möglich. So kann beispw. das Rubrum berichtigt werden, wenn der Kläger in der Klageschrift - irrtümlich - nicht seinen Arbeitgeber, sondern dessen Bevollmächtigten als Beklagten benannt hat |
Im übrigen haben die Arbeitsgerichte recht große Datensätze in denen die Unternehmen und die Verantwortlichen gespeichert sind. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 23.03.09, 12:30 Titel: |
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Die Firma ist keine GmbH, OHG oder AG, sondern " e.K." also Einzelkaufmann. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 23.03.09, 12:49 Titel: |
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J_Denver hat folgendes geschrieben:: | Die Firma ist keine GmbH, OHG oder AG, sondern " e.K." also Einzelkaufmann. |
Ja und?
Willst auf Teufel komm raus, das Konstrukt einer Verschwörung des bösen AG, aufrecht erhalten?
Zitat: | Die Firma macht das anscheinend mit System, um gegenüber den AN den wahren Inhaber zu verschleiern. |
Wenn Du das gesamte Urteil gelesen hättest klick _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 23.03.09, 13:31 Titel: |
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Zitat: | Einzelkaufmann
Auf allen Geschäftsbriefen des im Handelsregisters eingetragenen Einzelkaufmanns müssen gem. § 37 a HGB
* seine Firma in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
* der Rechtsformzusatz "eingetragener Kaufmann", "eingetragene Kauffrau" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung wie beispielsweise "e.K." oder "e.Kfr.";
* der Ort seiner Handelsniederlassung;
* das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma im Handelsregister eingetragen ist,
angegeben werden. |
Quelle HK Hamburg
Und ich hätte glatt vermutet, obiges gilt auch für einen Arbeitsvertrag  _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 23.03.09, 13:42 Titel: |
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[quote="J_Denver"] Zitat: | ..
.. hätte glatt vermutet, obiges gilt auch für einen Arbeitsvertrag  |
Was hat das nun mit der Ausgangsfrage zutun
Zitat: | Wer muss/darf eine wirksame Kündigung aussprechen? "Chef" oder Inhaberin? |
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
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